Bei der Neodigital Gebäudeversicherung greifen Embargobestimmungen, die den Versicherungsschutz an geltende Sanktionen und Embargos knüpfen: Schutz besteht nur, soweit keine anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen der EU, Deutschlands oder – unter Vorbehalt – der USA entgegenstehen.
Es besteht – unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen – Versicherungsschutz nur, soweit und solange dem keine auf die Vertragsparteien direkt anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen.
Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Vereinigten Staaten von Amerika, soweit dem nicht Rechtsvorschriften der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz gilt nur so lange, wie keine gültigen Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos dagegensprechen. Maßgeblich sind dabei die Regelungen der Europäischen Union und der Bundesrepublik Deutschland. Sanktionen der USA werden ebenfalls berücksichtigt – allerdings nur dann, wenn ihnen keine europäischen oder deutschen Rechtsvorschriften entgegenstehen.
Häufige Fragen
Wann besteht kein Versicherungsschutz aufgrund von Embargobestimmungen?
Versicherungsschutz besteht nur, soweit und solange dem keine auf die Vertragsparteien direkt anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen.
Welche Sanktionen sind maßgeblich?
Maßgeblich sind Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland.
Werden auch Sanktionen der USA berücksichtigt?
Ja, dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Vereinigten Staaten von Amerika, soweit dem nicht Rechtsvorschriften der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen.
Gelten die Embargobestimmungen zusätzlich zu den übrigen Vertragsbestimmungen?
Ja, die Regelung gilt unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen.