Die Neodigital Gebäudeversicherung ersetzt bei einem Versicherungsfall den Mietausfall für vermietete Wohnräume sowie den ortsüblichen Mietwert selbst bewohnter Räume – jeweils inklusive fortlaufender Betriebskosten. Erfahren Sie, welche Voraussetzungen gelten, welcher Zeitraum abgedeckt ist und welche Nutzungen ausgeschlossen sind.
Der Versicherer ersetzt:
- den Mietausfall, wenn Mieter von Wohnräumen wegen eines Versicherungsfalls zu Recht die Zahlung der Miete ganz oder teilweise eingestellt haben. Das schließt die fortlaufenden Betriebskosten im Sinne des Mietrechts ein.
- den ortsüblichen Mietwert von Wohnräumen, die der Versicherungsnehmer selbst bewohnt. Das schließt die fortlaufenden Betriebskosten im Sinne des Mietrechts ein. Voraussetzung für den Ersatz des Mietwerts ist, dass dem Versicherungsnehmer wegen eines Versicherungsfalls nicht zugemutet werden kann, zumindest Teile der Wohnung zu nutzen.
- auch einen durch öffentlich-rechtliche Wiederherstellungsbeschränkungen verursachten zusätzlichen Mietausfall.
Die Ausführungen gelten nicht für Ferienwohnungen/Ferienhäuser sowie Häuser und Wohnungen, die im Rahmen privater Nutzung an Ferien-/Urlaubsgäste überlassen werden.
Zeitraum für Mietausfall oder Mietwert:
- Mietausfall oder Mietwert werden für den Zeitraum ersetzt, in dem Räume nicht benutzbar sind, höchstens aber für den vereinbarten Zeitraum seit dem Eintritt des Versicherungsfalls.
- Mietausfall oder Mietwert werden nur insoweit ersetzt, wie der Versicherungsnehmer die mögliche Wiederbenutzung nicht schuldhaft verzögert. Es gelten die Regelungen zur Schadenabwendungs-/-minderungspflicht.
Was bedeutet das konkret?
Kann eine Wohnung nach einem Versicherungsfall vorübergehend nicht genutzt werden, springt der Versicherungsschutz für die entgangenen Mieteinnahmen ein. Wohnen Sie selbst in den betroffenen Räumen, wird stattdessen der ortsübliche Mietwert erstattet. In beiden Fällen sind die laufenden Betriebskosten mit abgedeckt. Der Ersatz ist zeitlich begrenzt und setzt voraus, dass Sie die Wiedernutzung nicht schuldhaft hinauszögern.
Häufige Fragen
Wann wird der Mietausfall ersetzt?
Der Mietausfall wird ersetzt, wenn Mieter von Wohnräumen wegen eines Versicherungsfalls zu Recht die Zahlung der Miete ganz oder teilweise eingestellt haben. Die fortlaufenden Betriebskosten im Sinne des Mietrechts sind dabei eingeschlossen.
Was gilt, wenn ich die Wohnung selbst bewohne?
Bewohnen Sie die Wohnräume selbst, wird der ortsübliche Mietwert einschließlich der fortlaufenden Betriebskosten ersetzt. Voraussetzung ist, dass Ihnen wegen eines Versicherungsfalls nicht zugemutet werden kann, zumindest Teile der Wohnung zu nutzen.
Für welchen Zeitraum werden Mietausfall oder Mietwert gezahlt?
Der Ersatz erfolgt für den Zeitraum, in dem die Räume nicht benutzbar sind, höchstens aber für den vereinbarten Zeitraum seit dem Eintritt des Versicherungsfalls. Zudem darf die mögliche Wiederbenutzung nicht schuldhaft verzögert werden.
Gilt der Schutz auch für Ferienwohnungen?
Nein. Die Regelungen gelten nicht für Ferienwohnungen/Ferienhäuser sowie Häuser und Wohnungen, die im Rahmen privater Nutzung an Ferien-/Urlaubsgäste überlassen werden.
Sind Betriebskosten mitversichert?
Ja. Sowohl beim Mietausfall als auch beim Mietwert sind die fortlaufenden Betriebskosten im Sinne des Mietrechts eingeschlossen.