Die Neodigital Gebäudeversicherung übernimmt Aufräumungs- und Abbruchkosten sowie Bewegungs- und Schutzkosten, die nach einem Versicherungsfall tatsächlich anfallen – etwa für das Wegräumen von Schutt oder das Bewegen und Schützen von Sachen zur Wiederherstellung. Der Ersatz ist auf den jeweils vereinbarten Betrag begrenzt.
Der Versicherer ersetzt folgende Kosten, die infolge eines Versicherungsfalls erforderlich und tatsächlich angefallen sind:
Aufräumungs- und Abbruchkosten
Das sind Kosten, die entstehen, um versicherte Sachen aufzuräumen und abzubrechen. Dies schließt Aufwendungen ein, um:
- Schutt und sonstige Reste dieser Sachen wegzuräumen,
- sie zum nächsten Ablagerungsplatz abzutransportieren,
- sie abzulagern und zu vernichten.
Bewegungs- und Schutzkosten
Das sind Kosten, die entstehen, um andere Sachen zu bewegen, zu verändern oder zu schützen. Erstattet werden sie, wenn diese Maßnahmen dazu dienen, versicherte Sachen wiederherzustellen oder wiederzubeschaffen.
Der Ersatz versicherter Kosten nach Aufräumungs- und Abbruchkosten und Bewegungs- und Schutzkosten ist auf den jeweils hierfür vereinbarten Betrag begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Nach einem Schaden fallen oft zusätzliche Kosten an, die über die reine Reparatur hinausgehen. Die Versicherung kann übernehmen, wenn beschädigte Sachen weggeräumt oder abgebrochen werden müssen, ebenso wenn andere Gegenstände bewegt oder geschützt werden müssen, damit versicherte Sachen wiederhergestellt oder wiederbeschafft werden können. Für diese Kosten gilt jeweils der vereinbarte Höchstbetrag als Grenze.
Häufige Fragen
Was zählt zu den Aufräumungs- und Abbruchkosten?
Dazu zählen Kosten, um versicherte Sachen aufzuräumen und abzubrechen. Das umfasst das Wegräumen von Schutt und sonstigen Resten, den Abtransport zum nächsten Ablagerungsplatz sowie das Ablagern und Vernichten.
Was sind Bewegungs- und Schutzkosten?
Das sind Kosten, die entstehen, um andere Sachen zu bewegen, zu verändern oder zu schützen. Sie werden erstattet, wenn diese Maßnahmen dazu dienen, versicherte Sachen wiederherzustellen oder wiederzubeschaffen.
Werden diese Kosten unbegrenzt erstattet?
Nein. Der Ersatz ist auf den jeweils hierfür vereinbarten Betrag begrenzt.
Welche Voraussetzung gilt für die Erstattung?
Ersetzt werden Kosten, die infolge eines Versicherungsfalls erforderlich und tatsächlich angefallen sind.