In der Gebäudeversicherung der Neodigital sind bestimmte Sachen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen – darunter Photovoltaikanlagen samt Installationen, vom Mieter oder Wohnungseigentümer auf eigene Kosten eingefügte Sachen sowie elektronisch gespeicherte Daten und Programme. Wann ausgetauschte Sachen dennoch versichert sind und was der Versicherungsnehmer nachweisen muss, erfahren Sie hier.
Nicht versichert sind:
- Photovoltaikanlagen sowie deren zugehörige Installationen (Beispiele: Solarmodule, Montagerahmen, Befestigungselemente, Mess-, Steuer- und Regeltechnik, Wechselrichter und Verkabelung).
- alle übrigen in das Gebäude nachträglich eingefügten Sachen, die ein Mieter oder ein Wohnungseigentümer
- auf seine Kosten beschafft oder übernommen hat und
- für die er die Gefahr trägt.
- elektronisch gespeicherte Daten und Programme. Kosten für die Wiederherstellung von elektronisch gespeicherten Daten und Programmen sind nur versichert, soweit dies zusätzlich im Versicherungsvertrag vereinbart ist.
Werden Sachen dagegen nur ausgetauscht, sind die neu eingefügten Sachen versichert.
Eine anderweitige Vereinbarung über die Gefahrtragung ist vom Versicherungsnehmer nachzuweisen.
Was bedeutet das konkret?
Nicht jede Sache im oder am Gebäude ist automatisch mitversichert. Photovoltaikanlagen mit ihren Bestandteilen fallen ebenso aus dem Schutz heraus wie Dinge, die ein Mieter oder Wohnungseigentümer selbst auf eigene Kosten eingebaut hat und deren Risiko er selbst trägt. Auch elektronisch gespeicherte Daten und Programme gehören grundsätzlich nicht dazu. Werden vorhandene Sachen lediglich ersetzt, greift der Schutz für die neu eingebauten Sachen jedoch weiterhin. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Sind Photovoltaikanlagen in der Gebäudeversicherung versichert?
Nein. Photovoltaikanlagen und ihre zugehörigen Installationen – etwa Solarmodule, Montagerahmen, Befestigungselemente, Mess-, Steuer- und Regeltechnik, Wechselrichter und Verkabelung – gehören zu den nicht versicherten Sachen.
Was gilt für Sachen, die ein Mieter oder Wohnungseigentümer eingefügt hat?
Nachträglich in das Gebäude eingefügte Sachen, die ein Mieter oder Wohnungseigentümer auf seine Kosten beschafft oder übernommen hat und für die er die Gefahr trägt, sind nicht versichert.
Sind ausgetauschte Sachen versichert?
Ja. Werden Sachen nur ausgetauscht, sind die neu eingefügten Sachen versichert.
Sind elektronisch gespeicherte Daten und Programme mitversichert?
Elektronisch gespeicherte Daten und Programme sind nicht versichert. Kosten für ihre Wiederherstellung sind nur versichert, soweit dies zusätzlich im Versicherungsvertrag vereinbart ist.
Wer muss eine abweichende Gefahrtragung nachweisen?
Eine anderweitige Vereinbarung über die Gefahrtragung ist vom Versicherungsnehmer nachzuweisen.