Die Neodigital Gebäudeversicherung ersetzt Tierbissschäden an elektrischen Anlagen und elektrischen Leitungen auf dem Versicherungsgrundstück, die der Versorgung des versicherten Gebäudes dienen – mit einer klar geregelten Entschädigungsgrenze je Versicherungsfall.
Versichert:
- Schäden durch Tierbiss an elektrischen Anlagen und elektrischen Leitungen auf dem Versicherungsgrundstück, die der Versorgung des versicherten Gebäudes dienen.
Ausgeschlossen:
- Folgeschäden aller Art, wie z. B. durch Fehlen elektrischer Spannung.
Entschädigungsgrenze:
- Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf maximal 5.000 EUR begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Tiere elektrische Anlagen oder Leitungen auf dem Grundstück anknabbern, die das versicherte Gebäude mit Strom versorgen, übernimmt der Schutz die dadurch entstandenen Schäden. Reine Folgeschäden, etwa weil vorübergehend kein Strom fließt, sind hingegen nicht mitversichert. Für die Erstattung gilt eine Obergrenze pro Schadenfall.
Häufige Fragen
Welche Schäden sind versichert?
Versichert sind Schäden durch Tierbiss an elektrischen Anlagen und elektrischen Leitungen auf dem Versicherungsgrundstück, die der Versorgung des versicherten Gebäudes dienen.
Sind Folgeschäden mitversichert?
Nein. Folgeschäden aller Art, wie z. B. durch Fehlen elektrischer Spannung, sind ausgeschlossen.
Wie hoch ist die maximale Entschädigung?
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf maximal 5.000 EUR begrenzt.
Wo müssen sich die betroffenen Anlagen und Leitungen befinden?
Sie müssen sich auf dem Versicherungsgrundstück befinden und der Versorgung des versicherten Gebäudes dienen.