Bei der Neodigital Gebäudeversicherung ist geregelt, welche Erklärungen der Versicherungsvertreter kraft Vollmacht entgegennehmen darf, wie er Versicherungsscheine übermittelt und unter welchen Voraussetzungen er Zahlungen des Versicherungsnehmers annehmen kann.
1) Erklärungen des Versicherungsnehmers
Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, vom Versicherungsnehmer abgegebene Erklärungen entgegenzunehmen betreffend:
- den Abschluss bzw. den Widerruf eines Versicherungsvertrages;
- ein bestehendes Versicherungsverhältnis einschließlich dessen Beendigung;
- Anzeige- und Informationspflichten vor Abschluss des Vertrages und während des Versicherungsverhältnisses.
2) Erklärungen des Versicherers
Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, vom Versicherer ausgefertigte Versicherungsscheine oder deren Nachträge dem Versicherungsnehmer zu übermitteln.
3) Zahlungen an den Versicherungsvertreter
Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, Zahlungen anzunehmen, die der Versicherungsnehmer im Zusammenhang mit der Vermittlung oder dem Abschluss eines Versicherungsvertrags an ihn leistet.
Eine Beschränkung dieser Vollmacht muss der Versicherungsnehmer nur gegen sich gelten lassen, wenn er die Beschränkung bei der Vornahme der Zahlung kannte oder in Folge grober Fahrlässigkeit nicht kannte.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsvertreter darf als Ansprechpartner bestimmte Erklärungen für den Versicherer entgegennehmen, etwa rund um Abschluss, Widerruf, Bestand und Beendigung des Vertrages sowie zu Anzeige- und Informationspflichten. Er darf Ihnen außerdem Versicherungsscheine und Nachträge übermitteln und Zahlungen annehmen, die im Zusammenhang mit der Vermittlung oder dem Abschluss stehen. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Welche Erklärungen darf der Versicherungsvertreter entgegennehmen?
Erklärungen zum Abschluss oder Widerruf eines Versicherungsvertrages, zu einem bestehenden Versicherungsverhältnis einschließlich dessen Beendigung sowie zu Anzeige- und Informationspflichten vor Abschluss und während des Versicherungsverhältnisses.
Darf der Versicherungsvertreter mir den Versicherungsschein übermitteln?
Ja. Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, vom Versicherer ausgefertigte Versicherungsscheine oder deren Nachträge dem Versicherungsnehmer zu übermitteln.
Kann ich Zahlungen an den Versicherungsvertreter leisten?
Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, Zahlungen anzunehmen, die der Versicherungsnehmer im Zusammenhang mit der Vermittlung oder dem Abschluss eines Versicherungsvertrags an ihn leistet.
Wann gilt eine Beschränkung der Vollmacht gegen mich?
Eine Beschränkung dieser Vollmacht muss der Versicherungsnehmer nur gegen sich gelten lassen, wenn er die Beschränkung bei der Vornahme der Zahlung kannte oder in Folge grober Fahrlässigkeit nicht kannte.