In der Neodigital Gebäudeversicherung sind frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Rohren der Wasserversorgung, an Heizungs-, Klima-, Löschanlagen sowie an Installationen wie Armaturen und Heizkörpern abgesichert. Auch Gasrohre und Regenfallrohre innerhalb des Gebäudes sind eingeschlossen.
Versichert sind innerhalb von Gebäuden:
Frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Rohren
- der Wasserversorgung (Zu- oder Ableitungen) oder den damit verbundenen Schläuchen (Beispiele: Schläuche von Wasch- oder Spülmaschinen);
- von Heizungs- oder Klimaanlagen;
- von Wasserlösch- oder Berieselungsanlagen;
- von Schwimmbecken.
Das setzt voraus, dass diese Rohre kein Bauteil von Heizkesseln, Boilern oder vergleichbaren Anlagen sind.
Zusätzlich sind Bruchschäden an Bad- und Duschabdichtungen mitversichert, wenn diese ursächlich für einen versicherten Nässeschaden sind.
Frostbedingte Bruchschäden an folgenden Installationen:
- Badeeinrichtungen, Waschbecken, Spülklosetts, Armaturen (Beispiele: Wasser- und Absperrhähne, Ventile, Geruchsverschlüsse, Wassermesser) sowie deren Anschlussschläuchen;
- Heizkörpern, Heizkesseln, Boilern oder vergleichbaren Teilen von Heizungs- oder Klimaanlagen.
Als innerhalb des Gebäudes gilt der gesamte Baukörper einschließlich der Bodenplatte.
Rohre von Solarheizungsanlagen auf dem Dach gelten als Rohre innerhalb des Gebäudes.
Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, sind Rohre und Installationen unterhalb der Bodenplatte (tragend oder nicht tragend) nicht versichert.
In der Neodigital Wohngebäudeversicherung gilt auch:
Gasrohre
Es sind Frost- und sonstige Bruchschäden an Rohren der Gasversorgung auf dem Versicherungsgrundstück (innerhalb und außerhalb versicherter Gebäude), für die der Versicherungsnehmer die Gefahr trägt, versichert.
Regenfallrohre innerhalb des Gebäudes
- In der Neodigital Wohngebäudeversicherung gilt – ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen – als Leitungswasser auch Wasser, das aus im Gebäude verlaufenden Regenfallrohren bestimmungswidrig ausgetreten ist.
- Es sind frostbedingte und sonstige Bruchschäden an im Gebäude verlaufenden Regenfallrohren versichert.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz greift bei Rohrbrüchen im Inneren des Gebäudes – etwa an Wasserleitungen, Heizungs- und Klimaanlagen, Lösch- oder Berieselungsanlagen und Schwimmbecken. Auch bestimmte Installationen wie Armaturen, Waschbecken oder Heizkörper sind bei Frostschäden abgesichert. Zum Gebäude zählen dabei der gesamte Baukörper samt Bodenplatte sowie Solarheizungsrohre auf dem Dach. In der Wohngebäudeversicherung sind zudem Gasrohre auf dem Grundstück und Regenfallrohre innerhalb des Gebäudes eingeschlossen. Dies ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Welche Rohrbruchschäden sind innerhalb des Gebäudes versichert?
Versichert sind frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Rohren der Wasserversorgung sowie an Rohren von Heizungs- oder Klimaanlagen, Wasserlösch- oder Berieselungsanlagen und Schwimmbecken – vorausgesetzt, diese Rohre sind kein Bauteil von Heizkesseln, Boilern oder vergleichbaren Anlagen.
Sind auch Armaturen und Heizkörper mitversichert?
Ja, frostbedingte Bruchschäden an Installationen wie Badeeinrichtungen, Waschbecken, Spülklosetts, Armaturen samt Anschlussschläuchen sowie an Heizkörpern, Heizkesseln, Boilern oder vergleichbaren Teilen von Heizungs- oder Klimaanlagen sind versichert.
Gilt der Schutz auch unterhalb der Bodenplatte?
Als innerhalb des Gebäudes gilt der gesamte Baukörper einschließlich der Bodenplatte. Rohre und Installationen unterhalb der Bodenplatte (tragend oder nicht tragend) sind nicht versichert, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist.
Was gilt für Gasrohre in der Wohngebäudeversicherung?
Versichert sind Frost- und sonstige Bruchschäden an Rohren der Gasversorgung auf dem Versicherungsgrundstück – innerhalb und außerhalb versicherter Gebäude –, für die der Versicherungsnehmer die Gefahr trägt.
Sind Regenfallrohre innerhalb des Gebäudes abgesichert?
Ja. Wasser, das aus im Gebäude verlaufenden Regenfallrohren bestimmungswidrig austritt, gilt ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen als Leitungswasser. Zudem sind frostbedingte und sonstige Bruchschäden an im Gebäude verlaufenden Regenfallrohren versichert.