Die Neodigital Gebäudeversicherung übernimmt bei Schäden durch Haarwild die notwendigen Beseitigungskosten an versicherten Sachen auf dem Versicherungsgrundstück – einschließlich Schäden durch Waschbären – bis zu einer klar festgelegten Höchstgrenze je Versicherungsfall.
Schäden durch Haarwild:
- Versichert sind die notwendigen Kosten für die Beseitigung von Schäden an versicherten Sachen auf dem Versicherungsgrundstück durch Haarwild gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1 des Bundesjagdgesetzes. Der Versicherungsschutz gilt auch für Waschbären.
- Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf maximal 2.500 EUR begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Wildtiere wie Haarwild oder auch Waschbären auf Ihrem Versicherungsgrundstück Schäden an versicherten Sachen verursachen, werden die notwendigen Kosten für deren Beseitigung übernommen. Für jeden einzelnen Versicherungsfall gibt es dabei eine festgelegte Höchstgrenze der Entschädigung.
Häufige Fragen
Welche Tiere sind bei Schäden durch Haarwild versichert?
Versichert sind Schäden durch Haarwild gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1 des Bundesjagdgesetzes. Der Versicherungsschutz gilt zusätzlich auch für Waschbären.
Welche Kosten werden übernommen?
Versichert sind die notwendigen Kosten für die Beseitigung von Schäden an versicherten Sachen auf dem Versicherungsgrundstück.
Wie hoch ist die maximale Entschädigung?
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf maximal 2.500 EUR begrenzt.
Wo müssen sich die geschädigten Sachen befinden?
Versichert sind Schäden an versicherten Sachen, die sich auf dem Versicherungsgrundstück befinden.