Die Neodigital Wohngebäudeversicherung ersetzt Reisemehrkosten, wenn Sie Ihren Urlaub oder eine Dienstreise wegen eines erheblichen Versicherungsfalls abbrechen und zum Schadenort reisen. Erfahren Sie, ab welcher Schadenhöhe der Schutz greift, welche Reisezeiträume gelten und bis zu welcher Summe erstattet wird.
In der Neodigital Wohngebäudeversicherung ersetzt der Versicherer erforderliche und tatsächlich angefallene Reisemehrkosten, wenn der Versicherungsnehmer wegen eines erheblichen Versicherungsfalles vorzeitig seine Urlaubs-/Dienstreise abbricht und an den Schadenort reist.
Wann ist ein Versicherungsfall erheblich?
Erheblich ist ein Versicherungsfall, wenn der Schaden voraussichtlich 5.000 EUR übersteigt und die Anwesenheit des Versicherungsnehmers am Schadenort notwendig macht.
Was gilt als Urlaubs-/Dienstreise?
Als Urlaubs-/Dienstreise gilt jede privat/geschäftlich veranlasste Abwesenheit des Versicherungsnehmers vom Versicherungsort von mindestens 4 Tagen, höchstens 6 Wochen.
Umfang und Pflichten:
- Reisemehrkosten werden für ein angemessenes Reisemittel ersetzt, entsprechend dem benutzten Reisemittel und der Dringlichkeit der Reise an den Schadenort.
- Der Versicherungsnehmer verpflichtet sich, soweit es die Umstände gestatten, vor Antritt der Reise an den Schadenort bei dem Versicherer Weisungen einzuholen.
- Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf maximal 5.000 EUR begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie während einer Reise erfahren, dass an Ihrem versicherten Gebäude ein größerer Schaden entstanden ist, und Sie deshalb früher als geplant zurückkehren müssen, kann die Neodigital die zusätzlichen Reisekosten übernehmen. Voraussetzung ist, dass der Schaden bedeutend genug ist und Ihre Anwesenheit vor Ort wirklich nötig macht. Am besten holen Sie vor der Rückreise eine Weisung beim Versicherer ein.
Häufige Fragen
Ab welcher Schadenhöhe gilt ein Versicherungsfall als erheblich?
Ein Versicherungsfall ist erheblich, wenn der Schaden voraussichtlich 5.000 EUR übersteigt und die Anwesenheit des Versicherungsnehmers am Schadenort notwendig macht.
Welche Reisen gelten als Urlaubs- oder Dienstreise?
Als Urlaubs-/Dienstreise gilt jede privat oder geschäftlich veranlasste Abwesenheit vom Versicherungsort von mindestens 4 Tagen und höchstens 6 Wochen.
Bis zu welcher Höhe werden die Reisemehrkosten erstattet?
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf maximal 5.000 EUR begrenzt.
Muss ich vor der Rückreise etwas beachten?
Ja. Der Versicherungsnehmer verpflichtet sich, soweit es die Umstände gestatten, vor Antritt der Reise an den Schadenort beim Versicherer Weisungen einzuholen.
Welche Reisemittel werden erstattet?
Reisemehrkosten werden für ein angemessenes Reisemittel ersetzt, entsprechend dem benutzten Reisemittel und der Dringlichkeit der Reise an den Schadenort.