Bei der Neodigital Gebäudeversicherung tritt der Erwerber nach einem Verkauf in den bestehenden Vertrag ein – wir erklären, ab wann das gilt, welche Kündigungsrechte Veräußerer und Versicherer haben und welche Anzeigepflichten unbedingt zu beachten sind.
1) Rechtsverhältnisse nach Eigentumsübergang
- Veräußert der Versicherungsnehmer die versicherte Sache, tritt der Erwerber an dessen Stelle in den Versicherungsvertrag ein. Dies geschieht zum Zeitpunkt des Eigentumsübergangs. Bei Immobilien erfolgt dieser zum Datum des Grundbucheintrags. Ab diesem Zeitpunkt übernimmt der Erwerber die Rechte und Pflichten des Versicherungsnehmers aus dem Versicherungsverhältnis.
- Der Veräußerer und der Erwerber haften für den Beitrag als Gesamtschuldner. Das gilt für den Beitrag der Versicherungsperiode, in welcher der Eigentumsübergang erfolgt.
- Der Versicherer muss den Eintritt des Erwerbers in den Versicherungsvertrag erst gegen sich gelten lassen, wenn er hiervon Kenntnis erlangt.
2) Kündigungsrechte
- Der Versicherer ist berechtigt, gegenüber dem Erwerber den Versicherungsvertrag zu kündigen. Dabei muss er eine Frist von einem Monat einhalten. Dieses Kündigungsrecht erlischt, wenn der Versicherer es nicht innerhalb eines Monats ab der Kenntnis von der Veräußerung ausübt.
- Der Erwerber ist berechtigt, den Versicherungsvertrag mit sofortiger Wirkung oder mit Wirkung zum Ende der laufenden Versicherungsperiode in Textform (Beispiele: E-Mail, Telefax oder Brief) zu kündigen. Das Kündigungsrecht erlischt, wenn er es nicht innerhalb eines Monats nach dem Erwerb ausübt. Fehlt dem Erwerber die Kenntnis, dass eine Versicherung besteht, erlischt das Kündigungsrecht einen Monat nachdem er die Kenntnis erlangt hat.
- Im Falle der Kündigung haftet der Veräußerer allein für die Zahlung des Beitrags.
3) Anzeigepflichten
- Die Veräußerung ist dem Versicherer vom Veräußerer oder Erwerber unverzüglich in Textform (Beispiele: E-Mail, Telefax oder Brief) anzuzeigen.
- Ist die Anzeige unterblieben, ist der Versicherer nicht verpflichtet im Versicherungsfall zu leisten. Dies gilt nur, wenn die folgenden Voraussetzungen vorliegen:
- Der Versicherungsfall ist später als einen Monat nach dem Zeitpunkt eingetreten, zu dem die Anzeige hätte zugehen müssen.
- Der Versicherer weist nach, dass er den bestehenden Vertrag mit dem Erwerber nicht geschlossen hätte.
- Abweichend von Punkt 2 ist der Versicherer in folgenden Fällen verpflichtet zu leisten:
- Ihm war die Veräußerung zu dem Zeitpunkt bekannt, zu dem ihm die Anzeige hätte zugehen müssen.
- Zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls war die Frist für die Kündigung des Versicherers bereits abgelaufen und er hatte nicht gekündigt.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie ein versichertes Gebäude verkaufen, läuft der Versicherungsvertrag nicht einfach aus. Stattdessen übernimmt der Käufer den bestehenden Vertrag mit allen Rechten und Pflichten, sobald der Eigentumsübergang – bei Immobilien der Grundbucheintrag – erfolgt ist. Sowohl der Versicherer als auch der Käufer können den Vertrag innerhalb bestimmter Fristen kündigen. Wichtig ist, dass der Verkauf dem Versicherer in Textform mitgeteilt wird, damit der Versicherungsschutz nicht gefährdet wird.
Häufige Fragen
Was passiert mit der Gebäudeversicherung beim Verkauf einer Immobilie?
Der Erwerber tritt an die Stelle des Versicherungsnehmers in den bestehenden Versicherungsvertrag ein. Bei Immobilien geschieht das zum Datum des Grundbucheintrags. Ab diesem Zeitpunkt übernimmt der Erwerber die Rechte und Pflichten aus dem Versicherungsverhältnis.
Kann der Erwerber den übernommenen Vertrag kündigen?
Ja. Der Erwerber kann den Vertrag mit sofortiger Wirkung oder zum Ende der laufenden Versicherungsperiode in Textform kündigen. Das Kündigungsrecht erlischt, wenn er es nicht innerhalb eines Monats nach dem Erwerb ausübt. Kennt er die bestehende Versicherung nicht, erlischt es einen Monat nachdem er davon Kenntnis erlangt hat.
Muss die Veräußerung dem Versicherer gemeldet werden?
Ja. Die Veräußerung ist dem Versicherer vom Veräußerer oder Erwerber unverzüglich in Textform anzuzeigen, zum Beispiel per E-Mail, Telefax oder Brief.
Was passiert, wenn die Veräußerung nicht angezeigt wird?
Bleibt die Anzeige aus, ist der Versicherer nicht verpflichtet zu leisten, wenn der Versicherungsfall später als einen Monat nach dem Zeitpunkt eintritt, zu dem die Anzeige hätte zugehen müssen, und der Versicherer nachweist, dass er den Vertrag mit dem Erwerber nicht geschlossen hätte.
Wer haftet für den Beitrag nach dem Verkauf?
Veräußerer und Erwerber haften als Gesamtschuldner für den Beitrag der Versicherungsperiode, in der der Eigentumsübergang erfolgt. Im Falle einer Kündigung haftet der Veräußerer allein für die Zahlung des Beitrags.