In der Glasversicherung der Neodigital legen generelle Ausschlüsse fest, welche Schäden an Glasobjekten nicht abgesichert sind – dazu zählen Schäden durch Krieg und kriegsähnliche Ereignisse, Innere Unruhen sowie Kernenergie, jeweils ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen.
1. Ausschluss Krieg
Nicht versichert sind Schäden durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion oder Aufstand. Das gilt ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen.
2. Ausschluss Innere Unruhen
Nicht versichert sind Schäden durch Innere Unruhen. Das gilt ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen.
3. Ausschluss Kernenergie
Nicht versichert sind Schäden durch Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen. Das gilt ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen.
Was bedeutet das konkret?
Die generellen Ausschlüsse benennen Ereignisse, für die die Glasversicherung keinen Schutz bietet. Kommt es im Zusammenhang mit Krieg und ähnlichen Ereignissen, Inneren Unruhen oder Kernenergie zu Glasschäden, besteht kein Versicherungsschutz. Dabei spielt es keine Rolle, ob weitere Ursachen zusätzlich mitgewirkt haben.
Häufige Fragen
Sind Glasschäden durch Krieg versichert?
Nein. Schäden durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion oder Aufstand sind nicht versichert. Das gilt ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen.
Besteht Versicherungsschutz bei Inneren Unruhen?
Nein. Schäden durch Innere Unruhen sind nicht versichert. Das gilt ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen.
Sind Schäden durch Kernenergie abgesichert?
Nein. Schäden durch Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen sind nicht versichert. Das gilt ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen.
Was bedeutet „ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen"?
Das bedeutet, dass der Ausschluss auch dann gilt, wenn neben dem ausgeschlossenen Ereignis weitere Ursachen zum Schaden beigetragen haben.