Bei der Neodigital Glasversicherung wird der Beitrag jährlich zum 1. Januar an die Preisentwicklung für Verglasungsarbeiten angepasst – auf Basis der Preisindizes des Statistischen Bundesamts. Erfahre, welche Indizes für Wohn- und Gewerberisiken gelten und welches Kündigungsrecht bei einer Beitragserhöhung besteht.
1. Anpassung von Versicherungsschutz und Beitrag:
Der Versicherer passt den Versicherungsschutz an die Preisentwicklung für Verglasungsarbeiten an. Der Beitrag verändert sich entsprechend.
Für eine Beitragsanpassung werden die Preisindizes für Verglasungsarbeiten verwendet. Maßgebend sind die für den Monat Mai vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Indizes.
Welche Indizes gelten:
- Bei Wohnungen, Ein- und Mehrfamiliengebäude gilt der Index für Wohngebäude insgesamt.
- Für gewerbliche Risiken gilt das Mittel aus den Indizes für Wohngebäude insgesamt, Bürogebäude und gewerbliche Betriebsgebäude.
Der Beitrag erhöht oder vermindert sich jeweils zum 1. Januar eines jeden Jahres entsprechend dem Prozentsatz, um den sich das jeweilige Mittel der Preisindizes im vergangenen Kalenderjahr gegenüber dem davorliegenden Kalenderjahr verändert hat.
Der Veränderungsprozentsatz wird auf eine Stelle hinter dem Komma gerundet.
2. Kündigungsrecht bei Beitragserhöhung:
Bei einer Beitragserhöhung kann der Versicherungsnehmer durch Erklärung in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) mit Wirkung zum Erhöhungszeitpunkt kündigen. Der Versicherer muss den Versicherungsnehmer auf sein Kündigungsrecht hinweisen.
Diese Mitteilung muss dem Versicherungsnehmer mindestens einen Monat, bevor der neue Beitrag wirksam wird, zugegangen sein.
Der Versicherungsnehmer muss innerhalb eines Monats kündigen, nachdem ihm die Mitteilung über die Beitragserhöhung zugegangen ist. Um die Frist zu wahren, genügt es, die Kündigung rechtzeitig abzusenden. Damit wird die Erhöhung nicht wirksam.
Was bedeutet das konkret?
Der Beitrag der Glasversicherung ist an die Kostenentwicklung für Verglasungsarbeiten gekoppelt. Steigen oder sinken die vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Preisindizes, verändert sich der Beitrag jährlich zum 1. Januar in gleichem Umfang. Wird der Beitrag erhöht, informiert der Versicherer vorab und weist auf das Kündigungsrecht hin, das der Versicherungsnehmer innerhalb eines Monats nutzen kann.
Häufige Fragen
Wann wird der Beitrag angepasst?
Der Beitrag erhöht oder vermindert sich jeweils zum 1. Januar eines jeden Jahres entsprechend der Veränderung des Mittels der Preisindizes im vergangenen Kalenderjahr gegenüber dem davorliegenden Kalenderjahr.
Welche Indizes sind maßgebend?
Verwendet werden die für den Monat Mai vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Preisindizes für Verglasungsarbeiten. Bei Wohnungen sowie Ein- und Mehrfamiliengebäuden gilt der Index für Wohngebäude insgesamt. Für gewerbliche Risiken gilt das Mittel aus den Indizes für Wohngebäude insgesamt, Bürogebäude und gewerbliche Betriebsgebäude.
Kann ich bei einer Beitragserhöhung kündigen?
Ja. Bei einer Beitragserhöhung kann der Versicherungsnehmer durch Erklärung in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) mit Wirkung zum Erhöhungszeitpunkt kündigen.
Welche Frist gilt für die Kündigung?
Der Versicherungsnehmer muss innerhalb eines Monats kündigen, nachdem ihm die Mitteilung über die Beitragserhöhung zugegangen ist. Um die Frist zu wahren, genügt es, die Kündigung rechtzeitig abzusenden. Damit wird die Erhöhung nicht wirksam.
Wie werde ich über eine Erhöhung informiert?
Der Versicherer muss auf das Kündigungsrecht hinweisen. Die Mitteilung muss dem Versicherungsnehmer mindestens einen Monat, bevor der neue Beitrag wirksam wird, zugegangen sein.