Bei der Neodigital Glasversicherung bestimmen Selbstbeteiligung und Entschädigungsgrenze, welchen Anteil eines Glasschadens der Versicherungsnehmer selbst trägt und bis zu welchem Betrag je Versicherungsfall geleistet wird. Beide Werte lassen sich individuell vereinbaren und können je nach versicherter Gefahr und Versicherungsleistung unterschiedlich ausfallen.
Für Selbstbeteiligungen und Entschädigungsgrenzen im Versicherungsvertrag gilt:
- Eine Selbstbeteiligung ist der Anteil der Entschädigung oder der Betrag, den der Versicherungsnehmer je Versicherungsfall selbst zu tragen hat.
- Eine Entschädigungsgrenze begrenzt die Entschädigung je Versicherungsfall auf einen bestimmten Betrag.
Selbstbeteiligungen und Entschädigungsgrenzen können individuell vereinbart werden. Sie können sich je nach versicherter Gefahr und Versicherungsleistung voneinander unterscheiden.
Was bedeutet das konkret?
Die Selbstbeteiligung ist der Eigenanteil, den Sie bei einem Glasschaden selbst übernehmen. Die Entschädigungsgrenze legt fest, bis zu welchem Betrag pro Versicherungsfall gezahlt wird. Welche Werte für Sie gelten, hängt davon ab, was individuell vereinbart wurde – und kann sich je nach abgesicherter Gefahr und Leistung unterscheiden.
Häufige Fragen
Was ist eine Selbstbeteiligung?
Die Selbstbeteiligung ist der Anteil der Entschädigung oder der Betrag, den der Versicherungsnehmer je Versicherungsfall selbst zu tragen hat.
Was bedeutet die Entschädigungsgrenze?
Die Entschädigungsgrenze begrenzt die Entschädigung je Versicherungsfall auf einen bestimmten Betrag.
Können Selbstbeteiligung und Entschädigungsgrenze individuell vereinbart werden?
Ja, Selbstbeteiligungen und Entschädigungsgrenzen können individuell vereinbart werden.
Gelten immer dieselben Werte für alle Schäden?
Nein, Selbstbeteiligungen und Entschädigungsgrenzen können sich je nach versicherter Gefahr und Versicherungsleistung voneinander unterscheiden.