Bei einem Glasschaden übernimmt die Neodigital Glasversicherung wichtige Folgekosten: vom vorläufigen Verschließen der Öffnungen bis zur Entsorgung zerbrochener Scheiben. Zusätzlich lassen sich weitere Leistungen wie Kran- und Gerüstkosten, Verzierungen oder Beschädigungen an Umrahmungen absichern.
Der Versicherer ersetzt folgende Kosten, die infolge eines Versicherungsfalls erforderlich und tatsächlich angefallen sind:
- für das vorläufige Verschließen von Öffnungen (Notverschalungen, Notverglasungen);
- um versicherte Sachen zum nächsten Ablagerungsplatz abzutransportieren und sie zu vernichten (Entsorgungskosten).
Zusätzlich versicherbar
Liegt eine entsprechende zusätzliche Vereinbarung vor, ersetzt der Versicherer folgende Kosten, die infolge eines Versicherungsfalls erforderlich und tatsächlich angefallen sind:
- für zusätzliche Leistungen, um die sich das Liefern und Montieren von versicherten Sachen durch deren Lage verteuert (z. B. Kran- oder Gerüstkosten);
- um Anstriche, Malereien, Schriften, Verzierungen, Lichtfilterlacke und Folien auf den versicherten Sachen zu erneuern;
- um Sachen, die das Einsetzen von Ersatzscheiben behindern (z. B. Schutzgitter, Schutzstangen, Markisen usw.) zu beseitigen und wiederanzubringen;
- um Schäden an Umrahmungen, Beschlägen, Mauerwerk, Schutz- und Alarmeinrichtungen zu beseitigen.
Was bedeutet das konkret?
Wenn eine versicherte Glasscheibe zu Bruch geht, entstehen oft mehr Kosten als nur die neue Scheibe. Die Versicherung übernimmt daher auch das provisorische Sichern der Öffnung und die Entsorgung des zerstörten Glases. Wer zusätzliche Leistungen vereinbart hat, kann außerdem Kosten für erschwerte Montage, für Verzierungen und Beschriftungen, für das Entfernen und Wiederanbringen störender Gegenstände sowie für Begleitschäden an Rahmen oder Mauerwerk erstattet bekommen.
Häufige Fragen
Werden die Kosten für eine Notverglasung übernommen?
Ja. Der Versicherer ersetzt die Kosten für das vorläufige Verschließen von Öffnungen, etwa durch Notverschalungen oder Notverglasungen.
Sind Entsorgungskosten mitversichert?
Ja. Erstattet werden die Kosten, um versicherte Sachen zum nächsten Ablagerungsplatz abzutransportieren und sie zu vernichten.
Sind Kran- oder Gerüstkosten abgedeckt?
Nur bei entsprechender zusätzlicher Vereinbarung. Dann werden zusätzliche Leistungen ersetzt, um die sich Lieferung und Montage durch die Lage der versicherten Sachen verteuern, zum Beispiel Kran- oder Gerüstkosten.
Werden Beschriftungen und Verzierungen auf dem Glas ersetzt?
Bei entsprechender zusätzlicher Vereinbarung ersetzt der Versicherer die Kosten, um Anstriche, Malereien, Schriften, Verzierungen, Lichtfilterlacke und Folien auf den versicherten Sachen zu erneuern.
Sind Schäden am Rahmen oder Mauerwerk mitversichert?
Bei entsprechender zusätzlicher Vereinbarung werden Kosten ersetzt, um Schäden an Umrahmungen, Beschlägen, Mauerwerk sowie Schutz- und Alarmeinrichtungen zu beseitigen.