Die Neodigital Glasversicherung regelt in ihren Bedingungen, wann die Geldleistung im Schadensfall fällig wird und wie sie verzinst wird. Erfahren Sie, ab wann eine Abschlagszahlung möglich ist, welcher Zinssatz gilt und in welchen Fällen der Versicherer die Zahlung aufschieben kann.
1. Fälligkeit der Geldleistung
Eine Geldleistung wird fällig, wenn der Versicherer den Anspruch dem Grund und der Höhe nach abschließend festgestellt hat.
Der Versicherungsnehmer kann einen Monat nach Meldung des Schadens den Betrag als Abschlagszahlung beanspruchen, der voraussichtlich mindestens zu zahlen ist.
2. Verzinsung
Für die Verzinsung gelten folgende Regelungen, soweit nicht aus einem anderen Rechtsgrund eine weitergehende Zinspflicht besteht:
a) Geldleistung
Sie ist ab dem Tag der Schadenmeldung zu verzinsen. Dies gilt nicht, soweit die Entschädigung innerhalb eines Monats geleistet wurde.
b) Zinssatz
- Der Zinssatz liegt im allgemeinen bei __ Prozentpunkt(e) unter dem jeweiligen Basiszinssatz des Bürgerlichen Gesetzbuchs (§ 247 BGB).
- Er beträgt mindestens __ Prozent und höchstens __ Prozent Zinsen pro Jahr.
- Die Zinsen werden zusammen mit der Geldleistung fällig.
3. Hemmung
Bei der Berechnung der Fristen gilt: Nicht zu berücksichtigen ist der Zeitraum, für den wegen Verschuldens des Versicherungsnehmers die Geldleistung nicht ermittelt oder nicht gezahlt werden kann.
4. Aufschiebung der Zahlung
Der Versicherer kann die Zahlung aufschieben, solange
- a) Zweifel an der Empfangsberechtigung des Versicherungsnehmers bestehen;
- b) ein behördliches oder strafgerichtliches Verfahren gegen den Versicherungsnehmer oder seinen Repräsentanten aus Anlass dieses Versicherungsfalls noch läuft.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherer zahlt, sobald feststeht, dass und in welcher Höhe ein Anspruch besteht. Zieht sich die Prüfung hin, können Sie schon vorab eine Abschlagszahlung erhalten. Wird nicht schnell genug gezahlt, gibt es Zinsen. In bestimmten Fällen darf die Auszahlung jedoch vorübergehend zurückgehalten werden.
Häufige Fragen
Wann wird die Geldleistung fällig?
Die Geldleistung wird fällig, wenn der Versicherer den Anspruch dem Grund und der Höhe nach abschließend festgestellt hat.
Kann ich vor der endgültigen Zahlung schon Geld erhalten?
Ja. Einen Monat nach Meldung des Schadens können Sie den Betrag als Abschlagszahlung beanspruchen, der voraussichtlich mindestens zu zahlen ist.
Ab wann wird die Geldleistung verzinst?
Die Geldleistung ist ab dem Tag der Schadenmeldung zu verzinsen. Dies gilt nicht, soweit die Entschädigung innerhalb eines Monats geleistet wurde.
In welchen Fällen kann der Versicherer die Zahlung aufschieben?
Der Versicherer kann die Zahlung aufschieben, solange Zweifel an der Empfangsberechtigung des Versicherungsnehmers bestehen oder ein behördliches oder strafgerichtliches Verfahren gegen den Versicherungsnehmer oder seinen Repräsentanten aus Anlass dieses Versicherungsfalls noch läuft.