In der Glasversicherung der Neodigital ist genau festgelegt, welche Gegenstände vom Versicherungsschutz ausgenommen sind. Dazu zählen unter anderem optische Gläser, Hohlgläser, Geschirr und Handspiegel, Photovoltaikanlagen sowie Scheiben und Platten aus Glas oder Kunststoff in elektronischen Geräten und bereits bei Antragstellung beschädigte Sachen.
Es sind folgende Gegenstände nicht versichert:
- optische Gläser, Hohlgläser, Geschirr, Beleuchtungskörper und Handspiegel;
- Photovoltaikanlagen;
- Scheiben und Platten aus Glas oder Kunststoff, die Bestandteil elektronischer Daten-, Ton-, Bildwiedergabe- und Kommunikationsgeräte sind (z. B. Bildschirme von Fernsehgeräten und Monitoren, Displays von Tablets und Smartphones);
- Sachen, die bereits bei Antragstellung beschädigt sind.
Was bedeutet das konkret?
Die Glasversicherung deckt nicht jede Art von Glas oder gläsernen Gegenstand ab. Bestimmte Sachen bleiben vom Schutz ausgenommen – etwa Geschirr und Handspiegel, Photovoltaikanlagen sowie die gläsernen oder aus Kunststoff bestehenden Bildschirme und Displays von elektronischen Geräten. Auch Sachen, die schon bei Antragstellung beschädigt waren, sind nicht mitversichert.
Häufige Fragen
Sind Geschirr und Handspiegel über die Glasversicherung abgesichert?
Nein. Optische Gläser, Hohlgläser, Geschirr, Beleuchtungskörper und Handspiegel zählen zu den nicht versicherten Sachen.
Sind Bildschirme und Displays von Fernsehern, Tablets oder Smartphones versichert?
Nein. Scheiben und Platten aus Glas oder Kunststoff, die Bestandteil elektronischer Daten-, Ton-, Bildwiedergabe- und Kommunikationsgeräte sind – etwa Bildschirme von Fernsehgeräten und Monitoren sowie Displays von Tablets und Smartphones – sind nicht versichert.
Sind Photovoltaikanlagen über die Glasversicherung mitversichert?
Nein. Photovoltaikanlagen gehören zu den nicht versicherten Sachen.
Sind bereits beschädigte Sachen mitversichert?
Nein. Sachen, die bereits bei Antragstellung beschädigt sind, sind vom Versicherungsschutz ausgenommen.