Die Neodigital Glasversicherung schützt die im Versicherungsschein aufgeführten Glasobjekte – etwa fertig eingesetzte oder montierte Glasscheiben, Platten und Spiegel aus Glas sowie künstlerisch bearbeitete Stücke. Zusätzlich lassen sich durch besondere Vereinbarung weitere Sachen wie Kunststoffscheiben, Glaskeramik oder Lichtkuppeln mitversichern.
Versicherte Sachen:
Die im Versicherungsschein aufgeführten Gegenstände sind versichert:
- Fertig eingesetzte oder montierte Glasscheiben,
- Platten und Spiegel aus Glas,
- künstlerisch bearbeitete Glasscheiben, -platten und -spiegel
Zusätzlich versicherbar:
Nur durch zusätzliche Vereinbarung können folgende fertig eingesetzte oder montierte Sachen mitversichert werden:
- Scheiben und Platten aus Kunststoff;
- Platten aus Glaskeramik;
- Glasbausteine und Profilbaugläser;
- Lichtkuppeln aus Glas oder Kunststoff;
- sonstige Sachen, die im Versicherungsschein ausdrücklich benannt sind
Was bedeutet das konkret?
Versichert sind grundsätzlich die Glasgegenstände, die im Versicherungsschein genannt sind – also fest eingesetzte oder montierte Glasscheiben, Platten und Spiegel aus Glas sowie künstlerisch bearbeitete Stücke. Möchten Sie darüber hinaus weitere Objekte wie Kunststoffscheiben, Glaskeramikplatten, Glasbausteine oder Lichtkuppeln absichern, ist dafür eine gesonderte Vereinbarung nötig.
Häufige Fragen
Welche Glasobjekte sind ohne Zusatzvereinbarung versichert?
Versichert sind fertig eingesetzte oder montierte Glasscheiben, Platten und Spiegel aus Glas sowie künstlerisch bearbeitete Glasscheiben, -platten und -spiegel, sofern sie im Versicherungsschein aufgeführt sind.
Sind Kunststoffscheiben mitversichert?
Scheiben und Platten aus Kunststoff sind nur durch zusätzliche Vereinbarung versicherbar, wenn sie fertig eingesetzt oder montiert sind.
Kann ich Lichtkuppeln oder Glasbausteine absichern?
Ja, Glasbausteine und Profilbaugläser sowie Lichtkuppeln aus Glas oder Kunststoff können durch zusätzliche Vereinbarung mitversichert werden.
Woran erkenne ich, welche Sachen konkret versichert sind?
Versichert sind die im Versicherungsschein aufgeführten Gegenstände. Zusätzlich können sonstige Sachen abgesichert sein, die im Versicherungsschein ausdrücklich benannt sind.