Die Hunde-Haftpflichtversicherung der Neodigital Versicherung darf ihre Beiträge unter bestimmten Voraussetzungen anpassen: geprüft durch einen unabhängigen Treuhänder, mit einer Bagatellgrenze von 5 Prozent und einem Sonderkündigungsrecht für Versicherungsnehmer bei Erhöhungen. Erfahren Sie, wie die Kalkulation funktioniert und welche Rechte Ihnen zustehen.
Kalkulation der Beiträge:
Die Beiträge werden unter Berücksichtigung von Schadenaufwand, Kosten und Gewinnansatz kalkuliert. Zu den Kosten zählen:
- Courtagen
- Verwaltungskosten
- Schadenregulierungskosten
- Rückversicherungsprämien
Überprüfung der Kalkulation:
Der Versicherer ist berechtigt, die Kalkulation für bestehende Verträge in angemessenen Zeiträumen zu überprüfen. Dabei werden berücksichtigt:
- die bisherige Schadenentwicklung einer ausreichend großen Zahl von Risiken, die die gleichen Tarifmerkmale aufweisen
- die voraussichtliche künftige Schaden- und Kostenentwicklung
Sofern die Bestands- und Schadendaten des Versicherers keine ausreichend sichere Kalkulation zulassen, können übergeordnete Datenquellen herangezogen werden, wie zum Beispiel Daten des GDV.
Ermittlung des Beitragssatzes:
Der Beitragssatz wird für Teile des Gesamtbestandes, die nach objektiv risikobezogenen Kriterien abgrenzbar sind, mittels anerkannter mathematisch-statistischer oder geografischer Verfahren getrennt ermittelt.
Die sich aufgrund der Neukalkulation ergebenden Beitragsanpassungen gelten ab Beginn des nächsten Versicherungsjahres für bestehende Verträge, wenn ein unabhängiger Treuhänder die der Kalkulation zugrundeliegenden Statistiken gemäß den anerkannten Grundsätzen der Versicherungstechnik überprüft und die Angemessenheit der Anpassung bestätigt hat.
Berechnung des Anpassungsfaktors:
Für die Berechnung des Anpassungsfaktors sind die jeweiligen Entwicklungen nach der Überprüfung der Kalkulation seit der letzten Überprüfung maßgeblich.
Grenzen der Beitragsänderung:
- Beitragsänderungen zwischen -5 % und +5 % werden nicht umgesetzt, sondern in der nachfolgenden Überprüfung berücksichtigt.
- Beitragsreduzierungen von unter -5 % gelten automatisch ab Beginn des nächsten Versicherungsjahres.
- Beitragserhöhungen über +5 % gelten ebenfalls ab Beginn des nächsten Versicherungsjahres, dabei müssen diese aber nicht vollständig umgesetzt werden, sondern können auf zukünftige Perioden vorgetragen werden.
Obergrenze der Beiträge:
Die Beiträge dürfen nach der Anpassung nicht höher sein als die Beiträge für neu abzuschließende Verträge, sofern diese Tarife die gleichen Tarifmerkmale sowie den gleichen Deckungsumfang aufweisen.
Mitteilung der Anpassung:
Die Beitragsanpassungen werden dem Versicherungsnehmer spätestens einen Monat vor Inkrafttreten mitgeteilt.
Kündigungsrecht bei Beitragserhöhung:
Der Versicherungsnehmer hat im Falle einer sich hieraus ergebenden Beitragserhöhung das Recht, den Versicherungsvertrag mit sofortiger Wirkung, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung, zu kündigen.
Die Kündigung muss innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung des Versicherers über die Beitragserhöhung erfolgen.
Unberührte Zuschläge und Nachlässe:
Individuell vereinbarte Zuschläge oder tarifliche Nachlässe bleiben von der Tarifanpassung unberührt.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherer darf die Beiträge Ihrer Hunde-Haftpflicht in angemessenen Abständen überprüfen und anpassen, wenn sich die Schaden- und Kostenlage verändert. Kleine Änderungen bis zu fünf Prozent nach oben oder unten bleiben zunächst außen vor. Größere Anpassungen muss ein unabhängiger Treuhänder bestätigen, und Sie werden rechtzeitig informiert. Steigt Ihr Beitrag, dürfen Sie den Vertrag kündigen.
Häufige Fragen
Ab wann gilt eine Beitragsanpassung?
Die sich aus der Neukalkulation ergebenden Beitragsanpassungen gelten ab Beginn des nächsten Versicherungsjahres für bestehende Verträge, sofern ein unabhängiger Treuhänder die Angemessenheit bestätigt hat.
Werden alle Beitragsänderungen sofort umgesetzt?
Nein. Beitragsänderungen zwischen -5 % und +5 % werden nicht umgesetzt, sondern in der nachfolgenden Überprüfung berücksichtigt. Beitragsreduzierungen unter -5 % gelten automatisch, Beitragserhöhungen über +5 % müssen nicht vollständig umgesetzt werden und können auf zukünftige Perioden vorgetragen werden.
Wann werde ich über eine Beitragsanpassung informiert?
Die Beitragsanpassungen werden dem Versicherungsnehmer spätestens einen Monat vor Inkrafttreten mitgeteilt.
Kann ich bei einer Beitragserhöhung kündigen?
Ja. Bei einer sich ergebenden Beitragserhöhung dürfen Sie den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung. Die Kündigung muss innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung erfolgen.
Bleiben meine individuellen Zuschläge oder Nachlässe erhalten?
Ja. Individuell vereinbarte Zuschläge oder tarifliche Nachlässe bleiben von der Tarifanpassung unberührt.