Die Neodigital Privat-Haftpflichtversicherung schützt Sie als Betreiber von Anlagen zur Erzeugung von Strom und Wärme aus erneuerbaren Energien auf Ihrem selbstgenutzten Wohngrundstück – von Photovoltaik- und Solaranlagen über Wärmeanlagen bis zu Kleinwindanlagen und Mini-Blockheizkraftwerken, einschließlich Netzeinspeisung.
In der Neodigital Privat-Haftpflichtversicherung mitversichert:
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht als Betreiber von folgenden Anlagen zur Erzeugung von Strom und Wärme durch erneuerbare Energien, die sich auf dem vom Versicherungsnehmer zu Wohnzwecken selbstgenutzten Grundbesitz befinden:
- Photovoltaik- und Solaranlagen,
- Luft-, Wasser- und Erdwärmeanlagen,
- Kleinwindanlagen,
- Mini-Blockheizkraftwerke.
Versichert ist die Verkehrssicherungspflicht sowie die Einspeisung von Elektrizität in das Netz eines Energieversorgungsunternehmens – auch wenn dafür eine Gewerbeanmeldung erforderlich ist.
Was bedeutet das konkret?
Wer auf seinem selbstgenutzten Wohngrundstück Anlagen für erneuerbare Energien betreibt, ist über die Privat-Haftpflichtversicherung abgesichert. Das gilt für Ansprüche, die sich aus dem Betrieb ergeben können, etwa aus der Pflicht, die Anlage sicher zu betreiben. Auch das Einspeisen des erzeugten Stroms ins öffentliche Netz ist mit umfasst – selbst dann, wenn hierfür eine Gewerbeanmeldung nötig ist.
Häufige Fragen
Welche Anlagen für erneuerbare Energien sind mitversichert?
Mitversichert sind Photovoltaik- und Solaranlagen, Luft-, Wasser- und Erdwärmeanlagen, Kleinwindanlagen sowie Mini-Blockheizkraftwerke.
Wo müssen sich die Anlagen befinden, damit der Schutz greift?
Die Anlagen müssen sich auf dem vom Versicherungsnehmer zu Wohnzwecken selbstgenutzten Grundbesitz befinden.
Ist das Einspeisen von Strom ins Netz versichert?
Ja, versichert ist die Einspeisung von Elektrizität in das Netz eines Energieversorgungsunternehmens – auch wenn dafür eine Gewerbeanmeldung erforderlich ist.
Ist auch die Verkehrssicherungspflicht abgedeckt?
Ja, versichert ist die Verkehrssicherungspflicht im Zusammenhang mit dem Betrieb der genannten Anlagen.