Bei der Neodigital Privat-Haftpflichtversicherung gilt im Leistungsfall ein Regressverzicht gegenüber Familienangehörigen in deren Eigenschaft als Miteigentümer – soweit nicht anderweitig Haftpflichtversicherungsschutz besteht. So bleiben Angehörige innerhalb der Familie vor Rückgriffsansprüchen geschützt.
Die Neodigital Privat-Haftpflichtversicherung verzichtet im Leistungsfall auf Rückgriffsansprüche gegenüber Familienangehörigen in deren Eigenschaft als Miteigentümer, soweit nicht anderweitig Haftpflichtversicherungsschutz besteht.
Was bedeutet das konkret?
Wenn innerhalb einer Familie ein Miteigentum besteht und es zu einem Schadenfall kommt, macht die Versicherung im Rahmen der Leistung keine Rückgriffsansprüche gegen die betroffenen Familienangehörigen geltend – vorausgesetzt, für den Fall besteht nicht bereits ein anderer Haftpflichtversicherungsschutz. Diese Paraphrase dient nur als unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Gegenüber wem wird auf den Regress verzichtet?
Gegenüber Familienangehörigen in deren Eigenschaft als Miteigentümer.
Wann greift der Regressverzicht nicht?
Der Verzicht gilt, soweit nicht anderweitig Haftpflichtversicherungsschutz besteht.
In welcher Situation kommt der Regressverzicht zum Tragen?
Er greift im Leistungsfall, also wenn die Versicherung im Rahmen der Privat-Haftpflichtversicherung leistet.
Bezieht sich der Verzicht auf die Miteigentümer-Eigenschaft?
Ja, der Verzicht gilt gegenüber Familienangehörigen in deren Eigenschaft als Miteigentümer.