In der Neodigital Privat-Haftpflichtversicherung sind motorgetriebene Kinderfahrzeuge, Golfwagen und Golfbuggys sowie motorgetriebene Kranken- und Elektrorollstühle mitversichert, sofern diese nicht dem Zulassungsverfahren unterliegen.
In der Neodigital Privat-Haftpflichtversicherung sind folgende Fahrzeuge mitversichert, sofern sie den Vorschriften über das Zulassungsverfahren nicht unterliegen:
- motorgetriebene Kinderfahrzeuge
- Golfwagen/-buggys
- motorgetriebene Kranken- und Elektrorollstühle
Was bedeutet das konkret?
Nutzen Sie ein kleines motorbetriebenes Fahrzeug, das keine amtliche Zulassung braucht, ist die Haftung dafür grundsätzlich in der Privat-Haftpflichtversicherung eingeschlossen. Das umfasst etwa Kinderfahrzeuge mit Motor, Golfwagen sowie motorgetriebene Rollstühle. Entscheidend ist, dass das jeweilige Fahrzeug nicht dem Zulassungsverfahren unterliegt.
Häufige Fragen
Sind Golfwagen in der Privathaftpflicht mitversichert?
Ja, Golfwagen und Golfbuggys sind mitversichert, sofern sie den Vorschriften über das Zulassungsverfahren nicht unterliegen.
Gilt der Schutz auch für motorgetriebene Krankenfahrstühle?
Ja, motorgetriebene Kranken- und Elektrorollstühle sind mitversichert, wenn sie nicht dem Zulassungsverfahren unterliegen.
Sind motorgetriebene Kinderfahrzeuge abgedeckt?
Ja, motorgetriebene Kinderfahrzeuge sind mitversichert, sofern sie den Vorschriften über das Zulassungsverfahren nicht unterliegen.
Welche Voraussetzung gilt für den Versicherungsschutz?
Der Schutz besteht für die genannten Fahrzeuge, wenn sie den Vorschriften über das Zulassungsverfahren nicht unterliegen.