Die Neodigital Privat-Haftpflichtversicherung sichert Ihnen mit der Innovationsgarantie automatisch alle künftigen Verbesserungen zu: Werden die Bedingungen zu Ihrem Vorteil geändert, gelten die neuen Leistungen ab der nächsten Hauptfälligkeit auch für Ihren bestehenden Vertrag – bei einem Mehrbeitrag haben Sie zudem ein Kündigungsrecht.
In der Neodigital Privat-Haftpflichtversicherung gilt:
Werden die dieser Versicherung zugrundeliegenden vereinbarten Bedingungen und Klauseln ausschließlich zum Vorteil des Versicherungsnehmers geändert, so gelten die neuen Bedingungen ab der nächsten Hauptfälligkeit auch für diesen Vertrag.
Ist mit der Erweiterung des Versicherungsumfangs auch ein Mehrbeitrag verbunden, so hat der Versicherungsnehmer das Recht, den Versicherungsvertrag mit sofortiger Wirkung oder zu einem anderen, von ihm bestimmten Zeitpunkt, zu kündigen, sofern die Leistungserweiterungen nicht gewünscht sind.
Der Versicherungsnehmer wird rechtzeitig zur Hauptfälligkeit vom Versicherer über die neuen Leistungen bzw. Erweiterungen informiert.
Was bedeutet das konkret?
Die Innovationsgarantie sorgt dafür, dass Sie von Verbesserungen der Versicherungsbedingungen automatisch profitieren, ohne selbst tätig werden zu müssen. Verbessert der Versicherer seine Bedingungen zu Ihren Gunsten, werden diese neuen Leistungen zur nächsten Hauptfälligkeit auch Teil Ihres bestehenden Vertrags. Kostet eine solche Erweiterung mehr, können Sie entscheiden, ob Sie sie möchten – und den Vertrag andernfalls kündigen. Über anstehende Neuerungen werden Sie rechtzeitig informiert.
Häufige Fragen
Was bedeutet die Innovationsgarantie in der Privat-Haftpflichtversicherung?
Werden die vereinbarten Bedingungen und Klauseln ausschließlich zum Vorteil des Versicherungsnehmers geändert, gelten die neuen Bedingungen ab der nächsten Hauptfälligkeit auch für den bestehenden Vertrag.
Ab wann gelten die verbesserten Bedingungen für meinen Vertrag?
Die neuen Bedingungen gelten ab der nächsten Hauptfälligkeit auch für Ihren bestehenden Vertrag.
Was gilt, wenn die Leistungserweiterung mit einem Mehrbeitrag verbunden ist?
Ist mit der Erweiterung des Versicherungsumfangs auch ein Mehrbeitrag verbunden, hat der Versicherungsnehmer das Recht, den Vertrag mit sofortiger Wirkung oder zu einem anderen, von ihm bestimmten Zeitpunkt zu kündigen, sofern die Leistungserweiterungen nicht gewünscht sind.
Werde ich über neue Leistungen informiert?
Ja. Der Versicherungsnehmer wird rechtzeitig zur Hauptfälligkeit vom Versicherer über die neuen Leistungen bzw. Erweiterungen informiert.