Wer im europäischen Ausland ein fremdes versicherungspflichtiges Kraftfahrzeug führt, ist über die Neodigital Privat-Haftpflichtversicherung mit der sogenannten Mallorca-Deckung abgesichert. Mitversichert sind Pkw, Krafträder und Wohnmobile bis 4 t – einschließlich Kanarische Inseln, Azoren und Madeira, sofern keine oder keine ausreichende Kfz-Haftpflicht besteht. Schäden außerhalb Europas bleiben ausgeschlossen.
In der Neodigital Privat-Haftpflichtversicherung gilt bei Führen fremder versicherungspflichtiger Kraftfahrzeuge im Ausland „Mallorca-Deckung“:
1. Umfang der Mitversicherung:
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht als Führer eines fremden versicherungspflichtigen und nachfolgend in Punkt 2 aufgeführten Kraftfahrzeuges wegen Schäden, die auf einer Reise im europäischen Ausland (einschließlich den Kanarischen Inseln, den Azoren und Madeira) eintreten, soweit nicht oder nicht ausreichend aus einer für das Kraftfahrzeug abgeschlossenen Haftpflichtversicherung Deckung besteht.
Ausgeschlossen bleiben Schäden außerhalb Europas.
2. Versicherte Kraftfahrzeuge gemäß vorstehendem Punkt 1 sind:
- Personenkraftwagen,
- Krafträder,
- Wohnmobile bis 4 t zulässigem Gesamtgewicht,
soweit sie nach ihrer Bauart und Ausstattung zur Beförderung von nicht mehr als 9 Personen (einschließlich Führer) bestimmt sind. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf die gesetzliche Haftpflicht aus dem Mitführen von Wohnwagen-, Gepäck- oder Bootsanhängern.
3. Für diese Kraftfahrzeuge gelten nicht die Ausschlüsse nach a) und b):
a) Dies gilt nicht
- für Risiken aus dem Halten oder Gebrauch von versicherungspflichtigen Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen sowie
- für sonstige Risiken, die der Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen.
b) Risiken aus dem Eigentum, Besitz, Halten oder Führen eines Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugs, soweit diese Fahrzeuge der Zulassungs-, Führerschein- oder Versicherungspflicht unterliegen;
4. Berechtigter Fahrer:
Das Kraftfahrzeug darf nur von einem berechtigten Fahrer gebraucht werden. Berechtigter Fahrer ist, wer das Kraftfahrzeug mit Wissen und Willen des Verfügungsberechtigten gebrauchen darf. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass das Kraftfahrzeug nicht von einem unberechtigten Fahrer gebraucht wird.
5. Erforderliche Fahrerlaubnis:
Der Fahrer des Kraftfahrzeuges darf das Kraftfahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen nur mit der erforderlichen Fahrerlaubnis benutzen. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass das Kraftfahrzeug nicht von einem Fahrer benutzt wird, der nicht die erforderliche Fahrerlaubnis hat. Das Kraftfahrzeug darf nicht gefahren werden, wenn der Fahrer durch alkoholische Getränke oder andere berauschende Mittel nicht in der Lage ist, das Kraftfahrzeug sicher zu führen.
6. Verhältnis zu bestehender Kfz-Haftpflicht:
Erlangt der Versicherte Versicherungsschutz aus einem bestehenden Kfz-Haftpflichtversicherungsvertrag, so gilt der Versicherungsschutz dieser Privat-Haftpflichtversicherung im Anschluss an die bestehende Kfz-Haftpflichtversicherung.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie im europäischen Ausland ein fremdes Fahrzeug fahren – etwa einen Mietwagen oder das Auto eines Bekannten – und es passiert ein Schaden, springt diese Deckung ein, falls die für das Fahrzeug bestehende Haftpflicht nicht oder nicht ausreichend zahlt. Sie greift für Pkw, Krafträder und Wohnmobile bis 4 t innerhalb Europas, jedoch nicht bei Fahrten außerhalb Europas. Wichtig sind dabei eine gültige Fahrerlaubnis, die Berechtigung zum Fahren und Fahrtüchtigkeit.
Häufige Fragen
Wo gilt die Mallorca-Deckung?
Sie gilt für Schäden, die auf einer Reise im europäischen Ausland eintreten, einschließlich der Kanarischen Inseln, der Azoren und Madeira. Schäden außerhalb Europas bleiben ausgeschlossen.
Welche Fahrzeuge sind mitversichert?
Mitversichert sind Personenkraftwagen, Krafträder sowie Wohnmobile bis 4 t zulässigem Gesamtgewicht, soweit sie nach Bauart und Ausstattung zur Beförderung von nicht mehr als 9 Personen (einschließlich Führer) bestimmt sind. Der Schutz erstreckt sich auch auf das Mitführen von Wohnwagen-, Gepäck- oder Bootsanhängern.
Wann greift der Versicherungsschutz?
Er greift, soweit aus einer für das Kraftfahrzeug abgeschlossenen Haftpflichtversicherung keine oder keine ausreichende Deckung besteht. Besteht ein Kfz-Haftpflichtversicherungsvertrag, gilt die Privat-Haftpflichtversicherung im Anschluss an diese bestehende Kfz-Haftpflichtversicherung.
Wer darf das fremde Fahrzeug führen?
Nur ein berechtigter Fahrer, also wer das Kraftfahrzeug mit Wissen und Willen des Verfügungsberechtigten gebrauchen darf. Zudem ist die erforderliche Fahrerlaubnis nötig, und das Fahrzeug darf nicht unter Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln geführt werden.