Die Neodigital Privat-Haftpflichtversicherung schützt Sie bei der Vermietung ausschließlich zu Wohnzwecken genutzter Eigentums- und Einliegerwohnungen bis 30.000 EUR Bruttojahresmietwert sowie bei der Vermietung von Ferien- und Wochenendhäusern innerhalb der EU, in der Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein.
Vermietung von Wohnungen
In der Neodigital Privat-Haftpflichtversicherung ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus der Vermietung von ausschließlich zu Wohnzwecken genutzten Eigentumswohnungen und Einliegerwohnungen versichert. Dies gilt:
- bis zu einem Bruttojahresmietwert von insgesamt 30.000 EUR,
- soweit sich diese innerhalb der EU, in der Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein befinden.
Vermietung eines Ferienhauses/-wohnung im Ausland
Versichert ist auch die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus der Vermietung eines Ferien-/Wochenendhauses oder einer Ferienwohnung, sofern sich diese innerhalb der EU, in der Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein befinden.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie eine Wohnung oder ein Ferienobjekt in bestimmten europäischen Ländern vermieten, sind Sie über Ihre Privathaftpflicht abgesichert, falls Sie als Vermieter gesetzlich für Schäden haftbar gemacht werden. Bei zu Wohnzwecken vermieteten Eigentums- und Einliegerwohnungen greift dieser Schutz bis zu einem bestimmten jährlichen Mietwert. Für vermietete Ferien- und Wochenendhäuser gilt der Schutz innerhalb des genannten Länderkreises ebenfalls.
Häufige Fragen
Bis zu welchem Mietwert ist die Vermietung von Wohnungen versichert?
Versichert ist die Vermietung von ausschließlich zu Wohnzwecken genutzten Eigentumswohnungen und Einliegerwohnungen bis zu einem Bruttojahresmietwert von insgesamt 30.000 EUR.
In welchen Ländern gilt der Versicherungsschutz?
Der Schutz gilt, soweit sich die vermieteten Objekte innerhalb der EU, in der Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein befinden.
Ist auch die Vermietung eines Ferienhauses im Ausland versichert?
Ja, versichert ist auch die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus der Vermietung eines Ferien-/Wochenendhauses oder einer Ferienwohnung, sofern sich diese innerhalb der EU, in der Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein befinden.
Welche Nutzung der vermieteten Wohnungen ist abgedeckt?
Abgedeckt ist die Vermietung von ausschließlich zu Wohnzwecken genutzten Eigentumswohnungen und Einliegerwohnungen.