In der Tier-Haftpflichtversicherung der Neodigital Versicherung unterliegen die Beiträge einer jährlichen Beitragsangleichung: Ein unabhängiger Treuhänder ermittelt die Entwicklung der Schadenszahlungen, ab dem 1. Juli kann sich der Folgejahresbeitrag verändern – und bei einer Erhöhung steht Ihnen ein Kündigungsrecht zu.
1. Grundsatz der Beitragsangleichung:
Die Versicherungsbeiträge unterliegen der Beitragsangleichung.
- Soweit die Beiträge nach Lohn-, Bau- oder Umsatzsumme berechnet werden, findet keine Beitragsangleichung statt.
- Mindestbeiträge unterliegen unabhängig von der Art der Beitragsberechnung der Beitragsangleichung.
2. Ermittlung durch einen unabhängigen Treuhänder:
Ein unabhängiger Treuhänder ermittelt jährlich mit Wirkung für die ab dem 1. Juli fälligen Beiträge, um welchen Prozentsatz sich im vergangenen Kalenderjahr der Durchschnitt der Schadenszahlungen aller zum Betrieb der Allgemeinen Haftpflichtversicherung zugelassenen Versicherer gegenüber dem vorvergangenen Jahr erhöht oder vermindert hat.
Den ermittelten Prozentsatz rundet er auf die nächst niedrigere, durch fünf teilbare ganze Zahl ab.
Als Schadenszahlungen gelten dabei auch die speziell durch den einzelnen Schadensfall veranlassten Ausgaben für die Ermittlung von Grund und Höhe der Versicherungsleistungen.
Durchschnitt der Schadenszahlungen eines Kalenderjahres ist die Summe der in diesem Jahr geleisteten Schadenszahlungen geteilt durch die Anzahl der im gleichen Zeitraum neu angemeldeten Schadensfälle.
3. Veränderung des Folgejahresbeitrags:
Im Falle einer Erhöhung ist der Versicherer berechtigt, im Falle einer Verminderung verpflichtet, den Folgejahresbeitrag um den ergebenden Prozentsatz zu verändern (Beitragsangleichung). Der veränderte Folgejahresbeitrag wird dem Versicherungsnehmer mit der nächsten Beitragsrechnung bekannt gegeben.
Hat sich der Durchschnitt der Schadenszahlungen des Versicherers in jedem der letzten fünf Kalenderjahre um einen geringeren Prozentsatz als denjenigen erhöht, den der Treuhänder jeweils für diese Jahre ermittelt hat, so darf der Versicherer den Folgejahresbeitrag nur um den Prozentsatz erhöhen, um den sich der Durchschnitt seiner Schadenszahlungen nach seinen unternehmenseigenen Zahlen im letzten Kalenderjahr erhöht hat. Diese Erhöhung darf diejenige nicht überschreiten, die sich nach dem vorstehenden Absatz ergeben würde.
4. Veränderung unter 5 Prozent:
Liegt die Veränderung unter 5 Prozent, entfällt eine Beitragsangleichung. Diese Veränderung ist jedoch in den folgenden Jahren zu berücksichtigen.
5. Kündigungsrecht bei Beitragserhöhung:
Erhöht sich der Beitrag aufgrund der Beitragsangleichung, ohne dass sich der Umfang des Versicherungsschutzes ändert, kann der Versicherungsnehmer den Versicherungsvertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung des Versicherers mit sofortiger Wirkung kündigen, frühestens jedoch zu dem Zeitpunkt, in dem die Beitragserhöhung wirksam werden sollte.
- Der Versicherer hat den Versicherungsnehmer in der Mitteilung auf das Kündigungsrecht hinzuweisen.
- Die Mitteilung muss dem Versicherungsnehmer spätestens einen Monat vor dem Wirksamwerden der Beitragserhöhung zugehen.
- Eine Erhöhung der Versicherungsteuer begründet kein Kündigungsrecht.
Was bedeutet das konkret?
Die Beiträge Ihrer Tier-Haftpflichtversicherung können sich Jahr für Jahr anpassen. Ein unabhängiger Treuhänder schaut sich an, wie sich die Schadenszahlungen der Branche entwickelt haben, und leitet daraus einen Prozentsatz ab. Steigen die Kosten, kann Ihr Folgejahresbeitrag steigen; sinken sie, muss der Beitrag gesenkt werden. Kleine Veränderungen von unter fünf Prozent bleiben zunächst außen vor, werden aber in den Folgejahren mitgezählt. Wird Ihr Beitrag erhöht, ohne dass sich der Schutz ändert, dürfen Sie den Vertrag kündigen.
Häufige Fragen
Wer entscheidet über die Beitragsangleichung?
Ein unabhängiger Treuhänder ermittelt jährlich, um welchen Prozentsatz sich der Durchschnitt der Schadenszahlungen aller zum Betrieb der Allgemeinen Haftpflichtversicherung zugelassenen Versicherer verändert hat.
Ab wann wirkt eine Beitragsangleichung?
Die Angleichung wirkt für die ab dem 1. Juli fälligen Beiträge. Der veränderte Folgejahresbeitrag wird mit der nächsten Beitragsrechnung bekannt gegeben.
Was passiert bei einer Veränderung unter 5 Prozent?
Liegt die Veränderung unter 5 Prozent, entfällt eine Beitragsangleichung. Diese Veränderung ist jedoch in den folgenden Jahren zu berücksichtigen.
Kann ich bei einer Beitragserhöhung kündigen?
Ja. Erhöht sich der Beitrag aufgrund der Beitragsangleichung, ohne dass sich der Umfang des Versicherungsschutzes ändert, können Sie innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung mit sofortiger Wirkung kündigen, frühestens jedoch zu dem Zeitpunkt, in dem die Erhöhung wirksam werden sollte.
Begründet eine Erhöhung der Versicherungsteuer ein Kündigungsrecht?
Nein. Eine Erhöhung der Versicherungsteuer begründet kein Kündigungsrecht.