Wer über die Neodigital Privat-Haftpflichtversicherung abgesichert ist, erhält bei Persönlichkeits- und Namensrechtsverletzungen Schutz vor Haftpflichtansprüchen wegen entstandener Schäden – mit klar geregelten Höchstersatzleistungen je Schadenereignis und je Versicherungsjahr.
Mitversichert sind Haftpflichtansprüche wegen Schäden aus Persönlichkeits- oder Namensrechtsverletzungen.
Höchstersatzleistung:
- je Schadenereignis begrenzt auf 10.000,– EUR
- für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres das Doppelte dieser Summe
Was bedeutet das konkret?
Kommt es zu einem Schaden, weil das Persönlichkeits- oder Namensrecht einer anderen Person verletzt wurde, springt die Versicherung bei den daraus entstehenden Haftpflichtansprüchen ein. Dabei gibt es eine feste Obergrenze pro einzelnem Schadenfall sowie eine höhere Gesamtgrenze für alle Fälle innerhalb eines Versicherungsjahres.
Häufige Fragen
Sind Persönlichkeits- und Namensrechtsverletzungen mitversichert?
Ja. Mitversichert sind Haftpflichtansprüche wegen Schäden aus Persönlichkeits- oder Namensrechtsverletzungen.
Wie hoch ist die Ersatzleistung je Schadenereignis?
Die Höchstersatzleistung je Schadenereignis ist auf 10.000,– EUR begrenzt.
Welche Grenze gilt für ein ganzes Versicherungsjahr?
Für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt die Höchstersatzleistung das Doppelte der Summe je Schadenereignis, also das Doppelte von 10.000,– EUR.
Um welche Art von Ansprüchen geht es dabei?
Es geht um Haftpflichtansprüche wegen Schäden aus Persönlichkeits- oder Namensrechtsverletzungen.