Die Neodigital Versicherung schließt in ihrer Privaten Haftpflichtversicherung auch die gesetzliche Haftpflicht aus der Vermietung von Fremdenzimmern ein – für bis zu 8 Zimmer an Urlauber, ohne Ausschank nach dem Gaststättengesetz und innerhalb der EU, der Schweiz, Norwegens, Islands und Liechtensteins.
In der Neodigital Privat-Haftpflicht ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus der Vermietung von Fremdenzimmern versichert. Dafür gelten folgende Voraussetzungen:
- Vermietung von bis zu 8 Zimmern an Urlauber
- kein Ausschank nach dem Gaststättengesetz
- Lage der Zimmer innerhalb der EU, in der Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein
Was bedeutet das konkret?
Wer einzelne Zimmer an Urlauber vermietet, ist über die Private Haftpflichtversicherung der Neodigital abgesichert, solange die genannten Bedingungen eingehalten werden. Der Schutz bezieht sich auf die gesetzliche Haftpflicht, die sich aus dieser Vermietung ergeben kann. Diese Erläuterung dient als unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Wie viele Zimmer darf ich vermieten?
Versichert ist die Vermietung von bis zu 8 Zimmern an Urlauber.
Ist der Ausschank von Getränken mitversichert?
Der Versicherungsschutz gilt nur, sofern kein Ausschank nach dem Gaststättengesetz erfolgt.
In welchen Ländern besteht der Schutz?
Die vermieteten Zimmer müssen sich innerhalb der EU, in der Schweiz, Norwegen, Island oder Liechtenstein befinden.
Welche Haftpflicht ist abgedeckt?
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus der Vermietung von Fremdenzimmern.