Die Neodigital Privat-Haftpflichtversicherung verzichtet bei Schäden durch mitversicherte minderjährige Kinder auf Wunsch des Versicherungsnehmers auf den Einwand der Deliktunfähigkeit – innerhalb von 3 Monaten seit Schadensmeldung und wenn kein anderer Versicherer leistungspflichtig ist. Erfahren Sie, welche Grenzen und Ausnahmen dabei gelten.
In der Neodigital Privat-Haftpflicht gilt bei Schäden durch mitversicherte minderjährige Kinder:
Der Versicherer wird sich nicht auf eine Deliktunfähigkeit von mitversicherten minderjährigen Kindern berufen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Der Versicherungsnehmer wünscht dies längstens innerhalb von 3 Monaten seit Datum der Schadensmeldung.
- Ein anderer Versicherer (z. B. ein Sozialversicherungsträger, Kaskoversicherer) ist nicht leistungspflichtig.
Der Versicherer behält sich Rückgriffsansprüche wegen seiner Aufwendungen gegen schadenersatzpflichtige Dritte (z. B. wegen Aufsichtspflichtverletzung) vor, soweit sie nicht Versicherte dieses Vertrages sind.
Die Höchstersatzleistung je Schadenereignis ist begrenzt auf 150.000,– EUR.
Die oben genannten Leistungserweiterungen gelten nicht für folgende Tarife:
- Single
- Paar ohne Kind
Was bedeutet das konkret?
Wenn ein mitversichertes minderjähriges Kind einen Schaden verursacht, kann es sein, dass es rechtlich noch nicht schuldfähig (deliktunfähig) ist und daher nicht haften muss. Der Versicherer bietet an, in solchen Fällen auf diesen Einwand zu verzichten und den Schaden dennoch zu regulieren – auf Wunsch des Versicherungsnehmers und sofern kein anderer Versicherer einspringt. Für bestimmte Tarife ohne Kind besteht diese Erweiterung nicht.
Häufige Fragen
Was passiert, wenn mein minderjähriges Kind einen Schaden verursacht und deliktunfähig ist?
Der Versicherer beruft sich auf Wunsch des Versicherungsnehmers nicht auf die Deliktunfähigkeit, soweit dies längstens innerhalb von 3 Monaten seit Datum der Schadensmeldung gewünscht wird und kein anderer Versicherer leistungspflichtig ist.
Bis wann muss ich den Verzicht auf die Deliktunfähigkeit wünschen?
Der Wunsch kann längstens innerhalb von 3 Monaten seit Datum der Schadensmeldung geäußert werden.
Wie hoch ist die maximale Ersatzleistung je Schadenereignis?
Die Höchstersatzleistung je Schadenereignis ist auf 150.000,– EUR begrenzt.
Behält sich der Versicherer Rückgriffsansprüche vor?
Ja, der Versicherer behält sich Rückgriffsansprüche wegen seiner Aufwendungen gegen schadenersatzpflichtige Dritte (z. B. wegen Aufsichtspflichtverletzung) vor, soweit sie nicht Versicherte dieses Vertrages sind.
Gilt diese Leistungserweiterung für alle Tarife?
Nein, die genannten Leistungserweiterungen gelten nicht für die Tarife Single und Paar ohne Kind.