In der Privaten Haftpflichtversicherung der Neodigital sind auch reine Vermögensschäden aus Verletzungen von Persönlichkeits- und Namensrechten mitversichert – inklusive immaterieller Schäden, Gerichts- und Anwaltskosten bei Unterlassungs- und Widerrufsverfahren sowie Versicherungsschutz im Ausland. Welche Fälle ausgeschlossen sind, zeigt dieser Überblick.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers für Schäden, einschließlich Vermögensschäden, die nicht durch Personen- oder Sachschäden entstanden sind, sondern ausschließlich aus Persönlichkeits- und Namensrechtsverletzungen resultieren. In diesem Rahmen besteht auch Versicherungsschutz für immaterielle Schäden. Ausgenommen sind jedoch Schäden aus der Verletzung von Urheberrechten.
Auf diese immateriellen Schäden finden die Bestimmungen über Personenschäden Anwendung.
Der Versicherer ersetzt auch:
- Gerichts- und Anwaltskosten eines Verfahrens, mit dem der Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen den Versicherungsnehmer begehrt wird, auch wenn es sich um Ansprüche auf Unterlassung oder Widerruf handelt;
- Gerichts- und Anwaltskosten einer Unterlassungs- oder Widerrufsklage gegen den Versicherungsnehmer.
Versicherungsschutz besteht auch für Versicherungsfälle im Ausland.
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind:
a) Ansprüche wegen Schäden, die dadurch entstehen, dass der Versicherungsnehmer bewusst
- Persönlichkeits- und Namensrechte verletzt (z. B. absichtlich herbeigeführter Shitstorm, Mobbing);
- unbefugt in fremde Datenverarbeitungssysteme/Datennetze eingreift (z. B. Hacker-Attacken, Denial of Service Attacks);
- Software einsetzt, die geeignet ist, die Datenordnung zu zerstören oder zu verändern (z. B. Software-Viren, Trojanische Pferde);
b) Versicherungsansprüche aller Personen, die den Schaden durch bewusstes Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften (z. B. Teilnahme an rechtswidrigen Online-Tauschbörsen) oder durch sonstige bewusste Pflichtverletzungen herbeigeführt haben.
c) Ansprüche wegen der Verletzung von Datenschutzgesetzen durch Verarbeitung personenbezogener Daten.
d) Ansprüche, die in engem Zusammenhang stehen mit
- massenhaft versandten, vom Empfänger ungewollten elektronisch übertragenen Informationen (z. B. Spamming);
- Dateien (z. B. Cookies), mit denen widerrechtlich bestimmte Informationen über Internet-Nutzer gesammelt werden sollen.
Was bedeutet das konkret?
Verletzt jemand die Persönlichkeits- oder Namensrechte einer anderen Person und entsteht dadurch ein reiner Vermögensschaden, greift der Schutz dieser Versicherung. Auch immaterielle Schäden sowie Gerichts- und Anwaltskosten bei Unterlassungs- oder Widerrufsverfahren können erfasst sein – im Inland wie im Ausland. Kein Schutz besteht jedoch, wenn Rechte bewusst verletzt werden, bei Eingriffen in fremde Datensysteme, bei Urheberrechtsverletzungen oder bei Verstößen gegen Datenschutzgesetze.
Häufige Fragen
Sind Vermögensschäden aus Persönlichkeits- und Namensrechtsverletzungen versichert?
Ja. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht für Schäden einschließlich Vermögensschäden, die ausschließlich aus Persönlichkeits- und Namensrechtsverletzungen resultieren. Auch immaterielle Schäden sind in diesem Rahmen mitversichert.
Werden Gerichts- und Anwaltskosten übernommen?
Ja. Der Versicherer ersetzt Gerichts- und Anwaltskosten eines Verfahrens auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen den Versicherungsnehmer sowie einer Unterlassungs- oder Widerrufsklage gegen ihn.
Gilt der Versicherungsschutz auch im Ausland?
Ja. Versicherungsschutz besteht auch für Versicherungsfälle im Ausland.
Was ist vom Versicherungsschutz ausgeschlossen?
Ausgeschlossen sind unter anderem Schäden aus der Verletzung von Urheberrechten, bewusste Rechtsverletzungen (z. B. absichtlicher Shitstorm, Mobbing), unbefugte Eingriffe in fremde Datensysteme, der Einsatz schädlicher Software, bewusstes Abweichen von Vorschriften, Verletzungen von Datenschutzgesetzen sowie Ansprüche im Zusammenhang mit Spamming oder widerrechtlich sammelnden Dateien wie Cookies.
Sind Urheberrechtsverletzungen mitversichert?
Nein. Schäden aus der Verletzung von Urheberrechten sind ausdrücklich vom Versicherungsschutz ausgenommen.