In der Privaten Haftpflichtversicherung der Neodigital Versicherung ist der Gebrauch bestimmter nicht versicherungspflichtiger Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeug-Anhänger mitversichert – etwa langsame Fahrzeuge, Stapler, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Pedelecs oder motorgetriebene Krankenfahrstühle. Ebenfalls abgesichert sind Be- und Entladeschäden sowie manuelle Reinigungs- und Pflegearbeiten.
Bei der Privaten Haftpflichtversicherung der Neodigital Versicherung gilt für nicht versicherungspflichtige Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeug-Anhänger:
1) Versicherter Personenkreis und Fahrzeuge:
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden, die verursacht werden durch den Gebrauch ausschließlich von folgenden nicht versicherungspflichtigen Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeug-Anhängern:
- nur auf nicht öffentlichen Wegen und Plätzen verkehrende Kraftfahrzeuge ohne Rücksicht auf eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit;
- Kraftfahrzeuge mit nicht mehr als 6 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit;
- Stapler mit nicht mehr als 20 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit;
- selbstfahrende Arbeitsmaschinen (z.B. Aufsitzrasenmäher, Schneeräumgeräte) mit nicht mehr als 20 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit;
- Kraftfahrzeug-Anhänger, die nicht zulassungspflichtig sind oder nur auf nicht öffentlichen Wegen und Plätzen verkehren;
- Elektrofahrräder (Pedelecs), motorgetriebene Kinderfahrzeuge, Golfwagen, motorgetriebene Krankenfahrstühle.
2) Für die vorgenannten Fahrzeuge gilt:
Diese Fahrzeuge dürfen nur von einem berechtigten Fahrer gebraucht werden. Berechtigter Fahrer ist, wer das Fahrzeug mit Wissen und Willen des Verfügungsberechtigten gebrauchen darf. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die Fahrzeuge nicht von unberechtigten Fahrern gebraucht werden.
Der Fahrer des Fahrzeugs darf das Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen nur mit der erforderlichen Fahrerlaubnis benutzen. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass das Fahrzeug nur von einem Fahrer benutzt wird, der die erforderliche Fahrerlaubnis hat.
Wenn der Versicherungsnehmer eine dieser Obliegenheiten verletzt, gilt die Rechtsfolgen bei Verletzung von Obliegenheiten.
Be- und Entladeschäden und manuelle Reinigungs-/Pflegearbeiten an Kraftfahrzeugen:
In der Neodigital Privat-Haftpflichtversicherung gilt auch hierfür:
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als privater Eigentümer, Besitzer, Halter, Führer eines Kraftfahrzeuges oder Anhängers wegen Schäden, die er Dritten zufügt
- beim Be- oder Entladen des Kraftfahrzeuges oder Anhängers oder
- bei manuellen Reinigungs- und Pflegearbeiten an dem Kraftfahrzeug oder Anhänger.
Schäden an diesen Kraftfahrzeugen oder Anhängern bleiben ausgeschlossen.
Die Höchstersatzleistung des Versicherers ist im Rahmen der Versicherungssumme auf 10.000 EUR je Versicherungsfall und Versicherungsjahr begrenzt.
Es erfolgt eine Anrechnung auf die Pauschal-Versicherungssumme je Versicherungsfall sowie auf die Jahreshöchstersatzleistung. Sofern vertraglich nicht eine höhere Selbstbeteiligung vereinbart wurde, beträgt die Selbstbeteiligung des Versicherungsnehmers an jedem Schaden 150 EUR.
Was bedeutet das konkret?
Die Privathaftpflicht schützt Sie, wenn Sie mit bestimmten langsamen oder nicht zulassungspflichtigen Fahrzeugen – etwa einem Aufsitzrasenmäher, Pedelec oder Krankenfahrstuhl – anderen einen Schaden zufügen. Wichtig ist dabei, dass nur berechtigte Fahrer mit gültiger Fahrerlaubnis das Fahrzeug nutzen. Auch beim Beladen, Entladen oder Reinigen eines Fahrzeugs sind Schäden an Dritten mitversichert, allerdings mit einer betraglichen Obergrenze und einer Selbstbeteiligung.
Häufige Fragen
Welche Fahrzeuge sind über die Privathaftpflicht mitversichert?
Mitversichert sind nur auf nicht öffentlichen Wegen verkehrende Kraftfahrzeuge, Kraftfahrzeuge bis 6 km/h, Stapler und selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 20 km/h, nicht zulassungspflichtige Anhänger sowie Elektrofahrräder (Pedelecs), motorgetriebene Kinderfahrzeuge, Golfwagen und motorgetriebene Krankenfahrstühle.
Wer darf diese Fahrzeuge nutzen?
Die Fahrzeuge dürfen nur von einem berechtigten Fahrer gebraucht werden, der das Fahrzeug mit Wissen und Willen des Verfügungsberechtigten nutzen darf. Auf öffentlichen Wegen oder Plätzen ist zusätzlich die erforderliche Fahrerlaubnis notwendig.
Sind Schäden beim Be- und Entladen versichert?
Ja. Versichert sind Schäden, die der Versicherungsnehmer Dritten beim Be- oder Entladen sowie bei manuellen Reinigungs- und Pflegearbeiten an einem Kraftfahrzeug oder Anhänger zufügt. Schäden an diesen Fahrzeugen selbst bleiben ausgeschlossen.
Wie hoch ist die Selbstbeteiligung bei Be- und Entladeschäden?
Sofern vertraglich nicht eine höhere Selbstbeteiligung vereinbart wurde, beträgt die Selbstbeteiligung an jedem Schaden 150 EUR. Die Höchstersatzleistung ist auf 10.000 EUR je Versicherungsfall und Versicherungsjahr begrenzt.