In der Privaten Haftpflichtversicherung der Neodigital Versicherung ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Familien- und Haushaltsvorstand sowie als Dienstherr der im Haushalt tätigen Personen abgesichert – dazu zählt etwa die Aufsichtspflicht über Minderjährige.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers:
- a) als Familien- und Haushaltsvorstand (z. B. aus der Aufsichtspflicht über Minderjährige);
- b) als Dienstherr der in seinem Haushalt tätigen Personen.
Was bedeutet das konkret?
Die Private Haftpflichtversicherung schützt Sie, wenn Sie in Ihrer Rolle als Familien- und Haushaltsvorstand oder als Dienstherr von Personen, die in Ihrem Haushalt tätig sind, gesetzlich für einen Schaden haftbar gemacht werden. Ein typisches Beispiel ist die Aufsichtspflicht über Minderjährige. Dies ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich bleibt der Inhalt oben.
Häufige Fragen
Wessen Haftpflicht ist versichert?
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Familien- und Haushaltsvorstand sowie als Dienstherr der in seinem Haushalt tätigen Personen.
Ist die Aufsichtspflicht über Minderjährige mitversichert?
Ja, die Aufsichtspflicht über Minderjährige wird als Beispiel für die Haftung als Familien- und Haushaltsvorstand genannt.
Bin ich als Dienstherr von Haushaltshilfen abgesichert?
Ja, versichert ist auch die gesetzliche Haftpflicht als Dienstherr der in Ihrem Haushalt tätigen Personen.
Welche Art von Haftpflicht ist gedeckt?
Gedeckt ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers in den genannten Rollen.