Die Neodigital Privat-Haftpflichtversicherung ersetzt auf Wunsch auch Schäden, die nicht deliktfähige mitversicherte Personen verursachen – also wenn keine Haftung besteht, weil der Verursacher nach §§ 827 bis 829 BGB nicht verantwortlich war. Hier erfahren Sie, welche Fristen, Versicherungssummen und Tarif-Ausnahmen dabei gelten.
Der Versicherer ersetzt Schäden auch dann, wenn keine Haftung besteht, weil der Versicherungsnehmer oder eine versicherte Person nach §§ 827 bis 829 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) nicht verantwortlich war. Voraussetzung ist:
- Der Versicherungsnehmer wünscht dies längstens innerhalb von 3 Monaten seit Datum der Schadensmeldung.
- Ein anderer Versicherer (z. B. Sozialversicherungsträger) ist nicht leistungspflichtig.
Der Versicherer behält sich Rückgriffsansprüche (Regresse) wegen seiner Aufwendungen gegen schadensersatzpflichtige Dritte (z. B. Aufsichtspflichtige) vor, soweit sie nicht Versicherte dieses Vertrages sind.
Versicherungssummen:
- Für Sach- und Vermögensschäden: 50.000,- EUR je Versicherungsfall.
- Für Personenschäden gilt die vertraglich vereinbarte Pauschalversicherungssumme.
Die oben genannten Leistungserweiterungen gelten nicht für folgende Tarife:
- Single
- Single mit Kind
- Paar ohne Kind
Was bedeutet das konkret?
Kleine Kinder und bestimmte andere Personen gelten im rechtlichen Sinn als nicht deliktfähig und müssen für verursachte Schäden nicht haften. Damit der Geschädigte in solchen Fällen dennoch entschädigt werden kann, springt der Versicherer auf Wunsch ein – vorausgesetzt, kein anderer Versicherer ist zuständig und die genannte Frist wird eingehalten. Bei bestimmten Tarifen ist diese Erweiterung allerdings nicht enthalten.
Häufige Fragen
Was sind nicht deliktfähige Personen?
Das sind Personen, die nach §§ 827 bis 829 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) für einen Schaden nicht verantwortlich sind, sodass keine Haftung besteht.
Bis wann muss ich den Ersatz solcher Schäden wünschen?
Der Wunsch muss längstens innerhalb von 3 Monaten seit dem Datum der Schadensmeldung geäußert werden.
Wie hoch ist die Versicherungssumme?
Für Sach- und Vermögensschäden beträgt sie 50.000,- EUR je Versicherungsfall. Für Personenschäden gilt die vertraglich vereinbarte Pauschalversicherungssumme.
Für welche Tarife gilt diese Leistungserweiterung nicht?
Sie gilt nicht für die Tarife Single, Single mit Kind sowie Paar ohne Kind.
Kann der Versicherer sich das Geld zurückholen?
Ja. Der Versicherer behält sich Rückgriffsansprüche (Regresse) wegen seiner Aufwendungen gegen schadensersatzpflichtige Dritte (z. B. Aufsichtspflichtige) vor, soweit sie nicht Versicherte dieses Vertrages sind.