Wer seine Private Haftpflichtversicherung der Neodigital Versicherung per Lastschrift zahlt, sollte zur Fälligkeit für ausreichende Kontodeckung sorgen. Was bei einem fehlgeschlagenen Einzug passiert, wann eine Zahlung trotzdem rechtzeitig ist und unter welchen Bedingungen das SEPA-Lastschriftmandat gekündigt werden kann, lesen Sie hier.
Pflichten des Versicherungsnehmers
Ist zur Einziehung des Beitrags das Lastschriftverfahren vereinbart worden, hat der Versicherungsnehmer zum Zeitpunkt der Fälligkeit des Beitrags für eine ausreichende Deckung des Kontos zu sorgen.
Konnte der fällige Beitrag ohne Verschulden des Versicherungsnehmers vom Versicherer nicht eingezogen werden, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach einer in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) abgegebenen Zahlungsaufforderung des Versicherers erfolgt.
Fehlgeschlagener Lastschrifteinzug
Hat es der Versicherungsnehmer zu vertreten, dass ein oder mehrere Beiträge trotz wiederholtem Einziehungsversuch nicht eingezogen werden können, ist der Versicherer berechtigt, das SEPA-Lastschriftmandat in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) zu kündigen.
Der Versicherer hat in der Kündigung darauf hinzuweisen, dass der Versicherungsnehmer verpflichtet ist, den ausstehenden Beitrag und zukünftige Beiträge selbst zu übermitteln.
Von Kreditinstituten erhobene Bearbeitungsgebühren für fehlgeschlagenen Lastschrifteinzug können dem Versicherungsnehmer in Rechnung gestellt werden.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie Ihren Beitrag per Lastschrift zahlen, sollte zum Fälligkeitstermin genug Geld auf dem Konto sein. Klappt der Einzug ohne Ihr Verschulden nicht, gilt Ihre Zahlung noch als rechtzeitig, sofern Sie nach der Aufforderung des Versicherers unverzüglich zahlen. Scheitert der Einzug jedoch aus Gründen, die Sie zu vertreten haben, kann der Versicherer das Lastschriftmandat beenden – dann überweisen Sie die Beiträge selbst und übernehmen gegebenenfalls die von der Bank berechneten Bearbeitungsgebühren.
Häufige Fragen
Was muss ich beim Lastschriftverfahren beachten?
Ist das Lastschriftverfahren vereinbart, müssen Sie zum Zeitpunkt der Fälligkeit des Beitrags für eine ausreichende Deckung des Kontos sorgen.
Ist meine Zahlung noch rechtzeitig, wenn der Einzug nicht klappt?
Konnte der Beitrag ohne Ihr Verschulden nicht eingezogen werden, gilt die Zahlung auch dann noch als rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach einer in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) abgegebenen Zahlungsaufforderung des Versicherers erfolgt.
Kann das SEPA-Lastschriftmandat gekündigt werden?
Ja. Haben Sie zu vertreten, dass ein oder mehrere Beiträge trotz wiederholtem Einziehungsversuch nicht eingezogen werden können, ist der Versicherer berechtigt, das SEPA-Lastschriftmandat in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) zu kündigen.
Was passiert nach der Kündigung des Mandats?
Der Versicherer weist in der Kündigung darauf hin, dass Sie verpflichtet sind, den ausstehenden Beitrag und zukünftige Beiträge selbst zu übermitteln.
Muss ich für Bearbeitungsgebühren aufkommen?
Von Kreditinstituten erhobene Bearbeitungsgebühren für fehlgeschlagenen Lastschrifteinzug können dem Versicherungsnehmer in Rechnung gestellt werden.