Bei der Privaten Haftpflichtversicherung der Neodigital Versicherung zahlen Sie Ihre Beiträge im Voraus – wahlweise monatlich, vierteljährlich, halbjährlich, jährlich oder als Einmalbeitrag. Wie Versicherungsperiode und Versicherungsjahr definiert sind und was bei Vertragsdauern von mehr oder weniger als einem Jahr gilt, erfahren Sie hier im Überblick.
Beitragszahlung
Je nach Vereinbarung werden die Beiträge im Voraus gezahlt. Möglich sind:
- laufende Zahlungen monatlich
- vierteljährlich
- halbjährlich
- jährlich
- als Einmalbeitrag
Versicherungsperiode
Die Versicherungsperiode beträgt ein Jahr. Das gilt auch, wenn die vereinbarte Vertragsdauer länger als ein Jahr ist.
Ist die vereinbarte Vertragsdauer kürzer als ein Jahr, so entspricht die Versicherungsperiode der Vertragsdauer.
Versicherungsjahr
Das Versicherungsjahr beträgt ein Jahr. Besteht die vereinbarte Vertragsdauer nicht aus ganzen Jahren, wird das erste Versicherungsjahr entsprechend verkürzt. Die folgenden Versicherungsjahre bis zum vereinbarten Vertragsablauf sind jeweils ganze Jahre.
Was bedeutet das konkret?
Sie können selbst wählen, in welchem Rhythmus Sie Ihren Beitrag im Voraus entrichten – von monatlich bis hin zu einer einmaligen Zahlung. Die Versicherungsperiode und das Versicherungsjahr umfassen grundsätzlich jeweils ein Jahr. Nur wenn die vereinbarte Vertragsdauer kürzer ist oder nicht aus ganzen Jahren besteht, verkürzen sich diese Zeiträume entsprechend.
Häufige Fragen
In welchen Zahlweisen kann ich meinen Beitrag zahlen?
Die Beiträge werden im Voraus gezahlt – wahlweise als laufende Zahlung monatlich, vierteljährlich, halbjährlich, jährlich oder als Einmalbeitrag.
Wann ist der Beitrag fällig?
Der Beitrag wird je nach Vereinbarung im Voraus gezahlt.
Wie lange dauert die Versicherungsperiode?
Die Versicherungsperiode beträgt ein Jahr. Das gilt auch, wenn die vereinbarte Vertragsdauer länger als ein Jahr ist. Ist die vereinbarte Vertragsdauer kürzer als ein Jahr, entspricht die Versicherungsperiode der Vertragsdauer.
Was gilt für das Versicherungsjahr bei angebrochenen Jahren?
Das Versicherungsjahr beträgt ein Jahr. Besteht die vereinbarte Vertragsdauer nicht aus ganzen Jahren, wird das erste Versicherungsjahr entsprechend verkürzt. Die folgenden Versicherungsjahre bis zum vereinbarten Vertragsablauf sind jeweils ganze Jahre.