Die Neodigital Versicherung deckt in der Privaten Haftpflichtversicherung die gesetzliche Haftpflicht als Halter oder Hüter von zahmen Haustieren, gezähmten Kleintieren, Bienen, Assistenzhunden sowie einer begrenzten Zahl an Nutztieren ab und schließt Hunde, Rinder und Pferde aus. Auch wilde Kleintiere sind unter Bedingungen mitversichert, inklusive Aufwendungen zur Gefahrenabwehr bis 10.000 EUR.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Halter oder Hüter von:
- zahmen Haustieren, z.B. Katzen, Kaninchen, Tauben,
- gezähmten Kleintieren, z.B. Singvögel, Papageien, Hamster, Meerschweinchen,
- Bienen,
- Blinden- und Behindertenbegleithunden,
- 3 Hausschweinen, 5 Schafen/Ziegen, 15 Hühnern/Enten/Gänsen,
- der erlaubten und nicht genehmigungspflichtigen Haltung und Hütung von im Haushalt des Versicherungsnehmers befindlichen wilden Kleintieren (z.B. Schlangen, Spinnen, Skorpione) zu privaten Zwecken.
Kein Versicherungsschutz besteht für Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Wiedereinfangen wilder Kleintiere.
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen ist die gesetzliche Haftpflicht als Halter oder Hüter von:
- Hunden, Rindern, Pferden, sonstigen Reit- und Zugtieren,
- Tieren, die zu gewerblichen oder landwirtschaftlichen Zwecken gehalten werden.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers:
- als nicht gewerbsmäßiger Hüter fremder Hunde oder Pferde,
- als Reiter bei der Benutzung fremder Pferde,
- als Fahrer bei der Benutzung fremder Fuhrwerke zu privaten Zwecken, soweit Versicherungsschutz nicht über eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung besteht.
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche der Tierhalter oder -eigentümer sowie Fuhrwerkseigentümer wegen Sach- und Vermögensschäden.
Wilde Kleintiere
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus der privaten Haltung von wilden Kleintieren im Haushalt, sofern die Haltung den gesetzlichen/behördlichen Bestimmungen entspricht.
Hierzu zählen unter anderem (auch giftige) Spinnen, Skorpione, Schleichen, Eidechsen, Chamäleons, Leguane, Geckos, Warane, Schlangen (auch Riesenschlangen) und Wanderratten.
Mitversichert ist der Ersatz notwendiger Aufwendungen zur Gefahrenabwehr aufgrund behördlich veranlasster Maßnahmen (z. B. für einen Feuerwehreinsatz) zum Einfangen eines versehentlich entwichenen gefährlichen Tieres. Diese Aufwendungen sind auf 10.000 EUR je Versicherungsfall begrenzt.
Hierunter fallen nicht Reh-, Rot-, Dam- und Schwarzwild, Steinböcke, Gämsen, Mufflons, Affen, Greifvögel (z. B. Adler, Falke) und Laufvögel (z. B. Strauß).
Haltung von Signal- und Behindertenbegleithunden
In der Neodigital Privat-Haftpflichtversicherung ist die gesetzliche Haftpflicht als Halter eines Assistenzhundes z. B. Blindenführ-, Behindertenbegleit- oder Signalhund mitversichert, soweit Versicherungsschutz nicht über eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung besteht und der Versicherungsnehmer oder die mitversicherte Person tatsächlich Eigentümer des vorgenannten Hundes ist.
Was bedeutet das konkret?
Wer typische Haustiere wie Katzen, Kleintiere oder Vögel hält, ist über die Private Haftpflichtversicherung abgesichert, wenn dabei ein Schaden entsteht. Das gilt auch für eine begrenzte Zahl an Nutztieren, für Bienen, für Assistenzhunde und – unter bestimmten Voraussetzungen – für die private Haltung wilder Kleintiere. Für größere Tiere wie Hunde, Rinder und Pferde sowie für gewerblich oder landwirtschaftlich gehaltene Tiere greift dieser Schutz hingegen nicht. Beim vorübergehenden Hüten fremder Hunde oder Pferde bzw. beim Reiten fremder Pferde besteht ebenfalls Schutz.
Häufige Fragen
Sind Katzen und Kleintiere über die Private Haftpflicht abgesichert?
Ja, versichert ist die gesetzliche Haftpflicht als Halter oder Hüter von zahmen Haustieren wie Katzen, Kaninchen und Tauben sowie von gezähmten Kleintieren wie Singvögeln, Papageien, Hamstern und Meerschweinchen.
Sind Hunde und Pferde mitversichert?
Die Haltung von Hunden, Rindern, Pferden und sonstigen Reit- und Zugtieren ist vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Mitversichert ist jedoch die gesetzliche Haftpflicht als nicht gewerbsmäßiger Hüter fremder Hunde oder Pferde sowie als Reiter bei der Benutzung fremder Pferde. Zudem ist die Haltung eines Assistenzhundes wie Blindenführ-, Behindertenbegleit- oder Signalhund mitversichert, soweit kein Schutz über eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung besteht und Eigentum vorliegt.
Sind wilde Kleintiere wie Schlangen oder Spinnen versichert?
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus der privaten Haltung von wilden Kleintieren im Haushalt, sofern die Haltung den gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen entspricht. Dazu zählen unter anderem auch giftige Spinnen, Skorpione, Eidechsen, Leguane, Geckos, Warane, Schlangen und Wanderratten.
Werden Kosten für das Einfangen eines entwichenen Tieres übernommen?
Mitversichert ist der Ersatz notwendiger Aufwendungen zur Gefahrenabwehr aufgrund behördlich veranlasster Maßnahmen, etwa für einen Feuerwehreinsatz, zum Einfangen eines versehentlich entwichenen gefährlichen Tieres. Diese Aufwendungen sind auf 10.000 EUR je Versicherungsfall begrenzt. Aufwendungen für das Wiedereinfangen wilder Kleintiere sind dagegen nicht versichert.
Sind Nutztiere im Versicherungsschutz enthalten?
Versichert ist die Haltung von 3 Hausschweinen, 5 Schafen/Ziegen sowie 15 Hühnern/Enten/Gänsen. Tiere, die zu gewerblichen oder landwirtschaftlichen Zwecken gehalten werden, sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.