In der Privaten Haftpflichtversicherung der Neodigital Versicherung ist die gesetzliche Haftpflicht bei Schäden aus der Verletzung von Datenschutzgesetzen durch die Verarbeitung personenbezogener Daten mitversichert – dazu zählen Vermögensschäden ohne Personen- oder Sachschaden ebenso wie immaterielle Schäden, auch zwischen Versicherten untereinander.
Versicherter Umfang:
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden aus der Verletzung von Datenschutzgesetzen durch Verarbeitung personenbezogener Daten. Dazu zählen:
- Vermögensschäden, die weder durch Personen- noch durch Sachschäden entstanden sind
- immaterielle Schäden
Was gilt als Verarbeitung?
Verarbeitung ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Dazu gehören:
- das Erheben, das Erfassen, die Organisation und das Ordnen
- die Speicherung
- die Anpassung oder Veränderung
- das Auslesen, das Abfragen und die Verwendung
- die Offenlegung durch Übermittlung, Verbreitung oder eine andere Form der Bereitstellung
- der Abgleich oder die Verknüpfung
- die Einschränkung
- das Löschen oder die Vernichtung
Schäden zwischen Versicherten:
Versichert sind gesetzliche Haftpflichtansprüche wegen Vermögensschäden, die weder durch Personen- noch durch Sachschäden entstanden sind, sowie wegen immaterieller Schäden von Versicherten (Versicherungsnehmer oder mitversicherte Personen) untereinander.
Was bedeutet das konkret?
Wenn beim Umgang mit personenbezogenen Daten gegen Datenschutzgesetze verstoßen wird und daraus ein Schaden entsteht, springt der Versicherungsschutz ein. Das gilt auch dann, wenn kein Personen- oder Sachschaden vorliegt, sondern ein reiner Vermögensschaden oder ein immaterieller Schaden. Erfasst sind viele Formen des Umgangs mit Daten – vom Erheben über das Speichern bis zum Löschen. Auch Ansprüche, die versicherte Personen untereinander stellen, sind eingeschlossen.
Häufige Fragen
Welche Schäden sind bei einer Datenschutzverletzung mitversichert?
Versichert sind Vermögensschäden, die weder durch Personen- noch durch Sachschäden entstanden sind, sowie immaterielle Schäden aus der Verletzung von Datenschutzgesetzen durch Verarbeitung personenbezogener Daten.
Was zählt als Verarbeitung personenbezogener Daten?
Verarbeitung ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten, etwa das Erheben, Erfassen, Ordnen, Speichern, Anpassen, Auslesen, Abfragen, Verwenden, Offenlegen, Abgleichen, Verknüpfen, Einschränken, Löschen oder Vernichten.
Sind auch Ansprüche zwischen versicherten Personen abgedeckt?
Ja. Versichert sind gesetzliche Haftpflichtansprüche wegen Vermögensschäden ohne Personen- oder Sachschaden sowie wegen immaterieller Schäden von Versicherten – also Versicherungsnehmer oder mitversicherte Personen – untereinander.
Wessen Haftpflicht ist versichert?
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden aus der Verletzung von Datenschutzgesetzen durch Verarbeitung personenbezogener Daten.