Die Private Haftpflichtversicherung der Neodigital Versicherung schützt bei Schäden rund um Geothermie-Anlagen, in denen dem Untergrund Erdwärme entnommen wird. Abgedeckt sind Flächengeothermie und Geothermie mittels Bohrung bis 200 m Tiefe – mit einer eigenen Versicherungssumme für Sachschäden.
Was ist eine Geothermie-Anlage im Sinne dieser Bedingungen?
Eine Geothermie-Anlage ist eine Anlage, in der Erdwärme dem Untergrund entnommen wird. Alle oberirdischen Anlagenteile gehören nicht zu der Geothermie-Anlage im Sinne dieser Bedingungen.
Dies gilt gleichermaßen für Flächengeothermie und Geothermie mittels Bohrung.
Umfang des Versicherungsschutzes:
- Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden im Zusammenhang mit Flächengeothermie-Anlagen (z. B. Erdkollektoren, Erdwärmekörbe).
- Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden im Zusammenhang mit Geothermie-Anlagen, die mittels Bohrung bis zu einer Tiefe von 200 m errichtet werden oder wurden. Dies gilt entsprechend für Pflichten und Ansprüche gemäß USchadG.
Für Bauherren besteht Versicherungsschutz nur, wenn Planung und Errichtung der Geothermie-Anlage an Dritte vergeben sind.
Senkungen, Erdrutschungen, Überchwemmungen) findet keine Anwendung.
Versicherungssumme:
Die Versicherungssumme für Sachschäden durch Geothermie-Anlagen, die mittels Bohrung errichtet werden oder wurden, beträgt je Versicherungsall 1 Mio. EUR und stellt gleichzeitig die Höchstersatzleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres dar.
Was bedeutet das konkret?
Wer eine Anlage zur Nutzung von Erdwärme betreibt oder errichten lässt, kann durch die Private Haftpflichtversicherung gegen daraus entstehende Schäden abgesichert sein. Der Schutz umfasst sowohl flächige Systeme als auch Anlagen, die per Bohrung im Untergrund errichtet werden. Für Sachschäden aus Bohrungen gilt dabei eine gesonderte Versicherungssumme. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind die oben genannten Angaben.
Häufige Fragen
Was ist eine Geothermie-Anlage im Sinne der Bedingungen?
Eine Anlage, in der Erdwärme dem Untergrund entnommen wird. Alle oberirdischen Anlagenteile gehören nicht dazu.
Welche Arten von Geothermie sind versichert?
Versichert sind Flächengeothermie-Anlagen (z. B. Erdkollektoren, Erdwärmekörbe) sowie Geothermie-Anlagen, die mittels Bohrung bis zu einer Tiefe von 200 m errichtet werden oder wurden.
Was gilt für Bauherren?
Für Bauherren besteht Versicherungsschutz nur, wenn Planung und Errichtung der Geothermie-Anlage an Dritte vergeben sind.
Wie hoch ist die Versicherungssumme für Sachschäden durch Bohrungen?
Die Versicherungssumme für Sachschäden durch Geothermie-Anlagen, die mittels Bohrung errichtet werden oder wurden, beträgt je Versicherungsfall 1 Mio. EUR und ist zugleich die Höchstersatzleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres.