Die Neodigital Private Haftpflichtversicherung übernimmt bei Verlust von Schlüsseln die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers – etwa bei privaten Türschlüsseln, Schlüsseln aus Vereins- oder Ehrenamt sowie beruflich überlassenen Schlüsseln. Ersetzt werden unter anderem Kosten für Ersatz, Auswechselung von Schlössern und Schließanlagen sowie Sicherungsmaßnahmen.
Bei der Privaten Haftpflichtversicherung der Neodigital gilt beim Abhandenkommen von Schlüsseln:
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus dem Abhandenkommen von:
- privaten Schlüsseln, z.B. bei Verlust des Schlüssels einer gemieteten Wohnung oder eines Hotelzimmers (auch General-/Hauptschlüssel für eine zentrale Schließanlage),
- Schlüsseln, die dem Versicherungsnehmer im Rahmen einer Vereinsmitgliedschaft oder eines Ehrenamtes zur Verfügung gestellt wurden,
- privaten Schlüsseln für fremde Kraftfahrzeuge (z.B. von Miet- und Leasingfahrzeugen),
- Schlüsseln, auch für Dienst-Kraftfahrzeuge, die einer versicherten Person im Rahmen einer beruflichen, dienstlichen oder amtlichen Tätigkeit vom Arbeitgeber/Dienstherrn überlassen wurden. Auf Wunsch des Versicherungsnehmers werden Schäden auch dann ersetzt, wenn keine Haftung besteht, weil der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person nach den Grundsätzen der Arbeitnehmerhaftung nicht ersatzpflichtig sind. Die Höchstersatzleistung je Versicherungsfall für diese Schlüsselarten beträgt 30.000 EUR.
und diese sich rechtmäßig im Gewahrsam des Versicherungsnehmers befunden haben.
Kosten
Ersetzt werden die Kosten:
- für den Ersatz der Schlüssel,
- für die notwendige Auswechselung von Schlössern und Schließanlagen,
- für vorübergehende Sicherungsmaßnahmen (Notschloss),
- für den Objektschutz des Gebäudes bis zur Auswechselung der Schlösser bzw. Schließanlagen.
Bei Wohnungseigentümern werden die Kosten für die Auswechselung der im Sondereigentum stehenden Schlüssel, Schlösser und Schließanlagen nicht ersetzt (Eigenschaden).
Codekarten für elektronische Schlösser sowie Fernbedienungen (Transponder) für Schlösser werden Schlüsseln gleichgesetzt.
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind:
- Folgeschäden eines Schlüsselverlustes (z.B. Einbruch, Diebstahl oder Vandalismus),
- der Verlust von Tresor- und Schließfachschlüsseln,
- der Verlust von Schlüsseln zu Gebäuden, Wohnungen, Räumen oder Garagen, deren Betreuung (z.B. Verwaltung, Bewachung, Objektschutz) Aufgabe der gewerblichen, betrieblichen oder beruflichen Tätigkeit des Versicherungsnehmers oder einer versicherten Person ist oder war,
- der Verlust von Schlüsseln, die dem Arbeitgeber des Versicherungsnehmers von Kunden oder sonstigen Dritten überlassen wurden.
In der Neodigital Privat-Haftpflichtversicherung gilt auch bei Schlüsselverlust:
1. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus dem Abhandenkommen von:
- privaten Türschlüsseln, z. B. bei Verlust des Schlüssels einer gemieteten Wohnung oder eines Hotelzimmers (auch General- / Hauptschlüssel für eine zentrale Schließanlage),
- Türschlüsseln, die dem Versicherungsnehmer im Rahmen einer Vereinsmitgliedschaft oder eines Ehrenamtes zur Verfügung gestellt wurden,
- Türschlüsseln, die einer versicherten Person im Rahmen einer beruflichen / Neodigitaldienstlichen / Neodigitalamtlichen Tätigkeit vom Arbeitgeber / NeodigitalDienstherrn überlassen wurden und sich rechtmäßig im Gewahrsam des Versicherungsnehmers befunden haben.
2. Ersetzt werden die Kosten:
- für den Ersatz der Schlüssel,
- für die notwendige Auswechselung von Schlössern und Schließanlagen,
- für vorübergehende Sicherungsmaßnahmen (Notschloss),
- für den Objektschutz des Gebäudes bis zur Auswechselung der Schlösser bzw. Schließanlagen.
Bei Wohnungseigentümern werden die Kosten für die Auswechselung der im Sondereigentum stehenden Schlüssel, Schlösser und Schließanlagen nicht ersetzt (Eigenschaden).
3. Codekarten
für elektronische Schlösser sowie Fernbedienungen (Transponder) für Schlösser werden Schlüsseln gleichgesetzt.
4. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind:
- Folgeschäden eines Schlüsselverlustes (z. B. Einbruch, Diebstahl oder Vandalismus),
- der Verlust von Tresor-, Schließfach- und Möbelschlüsseln sowie sonstigen Schlüsseln zu beweglichen Sachen (z. B. Schlüssel für Kraftfahrzeuge),
- der Verlust von Schlüsseln zu Gebäuden, Wohnungen, Räumen oder Garagen, deren Betreuung (z. B. Verwaltung, Bewachung, Objektschutz) Aufgabe der gewerblichen, betrieblichen oder beruflichen Tätigkeit des Versicherungsnehmers oder einer versicherten Person ist oder war,
- der Verlust von Schlüsseln, die dem Arbeitgeber des Versicherungsnehmers von Kunden oder sonstigen Dritten überlassen wurden.
5. Die Versicherungssumme für Schäden aus Schlüsselverlust beträgt je Versicherungsfall 300.000 EUR.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie einen fremden Schlüssel verlieren – etwa den einer Mietwohnung, eines Hotelzimmers oder einen im Ehrenamt oder Beruf überlassenen Schlüssel – kann die private Haftpflichtversicherung für die daraus entstehenden Kosten eintreten. Dazu zählen der Ersatz der Schlüssel, das Auswechseln von Schlössern und Schließanlagen, vorübergehende Sicherungen sowie der Objektschutz des Gebäudes. Bestimmte Schlüssel und Folgeschäden sind jedoch vom Schutz ausgenommen. Dies ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind die genannten Bedingungen.
Häufige Fragen
Welche Schlüssel sind bei der Neodigital versichert?
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus dem Abhandenkommen von privaten Schlüsseln (z. B. gemietete Wohnung oder Hotelzimmer, auch General-/Hauptschlüssel), Schlüsseln aus einer Vereinsmitgliedschaft oder einem Ehrenamt, privaten Schlüsseln für fremde Kraftfahrzeuge sowie beruflich, dienstlich oder amtlich überlassenen Schlüsseln.
Welche Kosten werden bei Schlüsselverlust ersetzt?
Ersetzt werden die Kosten für den Ersatz der Schlüssel, für die notwendige Auswechselung von Schlössern und Schließanlagen, für vorübergehende Sicherungsmaßnahmen (Notschloss) sowie für den Objektschutz des Gebäudes bis zur Auswechselung der Schlösser bzw. Schließanlagen.
Was ist vom Versicherungsschutz ausgeschlossen?
Ausgeschlossen sind Folgeschäden eines Schlüsselverlustes (z. B. Einbruch, Diebstahl oder Vandalismus), der Verlust von Tresor- und Schließfachschlüsseln, Schlüssel zu Objekten, deren Betreuung berufliche Aufgabe des Versicherungsnehmers ist oder war, sowie Schlüssel, die dem Arbeitgeber von Kunden oder Dritten überlassen wurden.
Sind Codekarten und Transponder mitversichert?
Ja. Codekarten für elektronische Schlösser sowie Fernbedienungen (Transponder) für Schlösser werden Schlüsseln gleichgesetzt.
Wie hoch ist die Versicherungssumme bei Schlüsselverlust?
Die Versicherungssumme für Schäden aus Schlüsselverlust beträgt je Versicherungsfall 300.000 EUR. Für bestimmte beruflich oder dienstlich überlassene Schlüsselarten beträgt die Höchstersatzleistung je Versicherungsfall 30.000 EUR.