Die Private Haftpflichtversicherung der Neodigital Versicherung übernimmt die gesetzliche Haftpflicht für Schäden an fremden beweglichen Sachen, die privat gemietet, gepachtet oder geliehen wurden – bis hin zu überlassenen medizinischen Geräten. Erfahren Sie hier, was versichert ist und welche Schäden ausgeschlossen bleiben.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus der Beschädigung, der Vernichtung oder dem Verlust von fremden beweglichen Sachen, wenn diese zu privaten Zwecken gemietet, gepachtet, geliehen wurden oder Gegenstand eines besonderen Verwahrungsvertrages sind.
Zu diesen Sachen gehören auch medizinische Geräte, die dem Versicherten zu Diagnosezwecken oder zur Anwendung überlassen werden, soweit kein anderer Versicherer leistungspflichtig ist.
Für Sachen, die von der Ausbildungsstätte oder vom Arbeitgeber überlassen wurden, gilt ausschließlich bei Betriebspraktika/Ferienjobs/Fachpraktischer Unterricht/Haftpflichtansprüche von Arbeitskollegen und Arbeitgebern.
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen bleiben Schäden:
- an Sachen, die der selbständigen gewerblichen Tätigkeit der versicherten Personen dienen;
- durch Abnutzung, Verschleiß und übermäßige Beanspruchung;
- an Schmuck- und Wertsachen, auch Verlust von Geld, Urkunden und Wertpapieren;
- an Kraftfahrzeugen und -anhängern sowie Luft- und Wasserfahrzeugen.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie privat etwas ausleihen, mieten oder pachten und dabei versehentlich beschädigen, verlieren oder zerstören, kann die Private Haftpflichtversicherung für den Schaden einspringen. Das gilt auch für medizinische Geräte, die Ihnen zur Diagnose oder Anwendung überlassen werden – sofern kein anderer Versicherer dafür zuständig ist. Für bestimmte Wertgegenstände, Fahrzeuge oder gewerblich genutzte Sachen greift der Schutz jedoch nicht.
Häufige Fragen
Welche Sachen sind mitversichert?
Versichert sind fremde bewegliche Sachen, die zu privaten Zwecken gemietet, gepachtet, geliehen wurden oder Gegenstand eines besonderen Verwahrungsvertrages sind – bei Beschädigung, Vernichtung oder Verlust.
Sind auch überlassene medizinische Geräte abgedeckt?
Ja. Medizinische Geräte, die dem Versicherten zu Diagnosezwecken oder zur Anwendung überlassen werden, gehören ebenfalls dazu, soweit kein anderer Versicherer leistungspflichtig ist.
Sind Schmuck- und Wertsachen versichert?
Nein. Schäden an Schmuck- und Wertsachen sowie der Verlust von Geld, Urkunden und Wertpapieren sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Gilt der Schutz auch für Fahrzeuge?
Nein. Schäden an Kraftfahrzeugen und -anhängern sowie an Luft- und Wasserfahrzeugen sind ausgeschlossen.
Sind gewerblich genutzte Sachen abgedeckt?
Nein. Schäden an Sachen, die der selbständigen gewerblichen Tätigkeit der versicherten Personen dienen, sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.