Wer über die Private Haftpflichtversicherung der Neodigital Versicherung an Betriebspraktika, Ferienjobs, Work&Travel oder fachpraktischem Unterricht teilnimmt, ist auch bei Schäden an bereitgestellten Ausbildungsgegenständen, Lehrgeräten, Maschinen sowie Laptops und Tablets abgesichert – ergänzt um Regelungen zur Arbeitnehmerhaftung mit einer klaren Höchstersatzleistung und Selbstbeteiligung.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers:
a) Teilnahme an Betriebspraktika, Ferienjobs oder (fachpraktischem) Unterricht:
Versichert ist die Teilnahme an Betriebspraktika, Ferienjobs (auch sogenanntes „Work&Travel“) oder an (fachpraktischem) Unterricht, z. B. Laborarbeiten an einer allgemeinbildenden, Fach-, Gesamt- bzw. Hochschule oder Universität.
Versichert sind hierbei auch Schäden an (Ausbildungs-)Gegenständen, Einrichtungen, Lehrgeräten (auch Maschinen), die von der allgemeinbildenden, Fach-, Gesamt- bzw. Hochschule bzw. Universität oder dem Betrieb zur Verfügung bzw. bereitgestellt werden, soweit anderweitig kein Versicherungsschutz besteht.
Hierunter fallen auch von den oben aufgeführten Ausbildungsstätten zur Verfügung gestellte Laptops, Tablets etc.
Nicht versichert sind Ansprüche wegen Abnutzung, Verschleiß und Abhandenkommen.
b) Sachschäden an Arbeitskollegen:
Versichert sind Ansprüche aus beruflichen, dienstlichen bzw. amtlichen Tätigkeiten für unmittelbar den Arbeitskollegen zugefügte Sachschäden.
c) Sachschäden am Arbeitgeber/Dienstherrn:
Versichert sind Ansprüche aus beruflichen, dienstlichen bzw. amtlichen Tätigkeiten für unmittelbar dem Arbeitgeber/Dienstherrn zugefügte Sachschäden.
Mitversichert sind auch Ansprüche aus Sachschäden, welche an den zur Verfügung gestellten Arbeitsmitteln (Laptops, Tablets etc.) entstehen. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass die Beschädigung unmittelbar während der beruflichen Tätigkeit entstanden ist (z. B. während der Nutzung im Homeoffice oder während des direkten Transports zwischen der Arbeitsstätte und der Wohnung).
Auf Wunsch des Versicherungsnehmers werden Schäden auch dann ersetzt, wenn keine Haftung besteht, weil der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person nach den Grundsätzen der Arbeitnehmerhaftung nicht ersatzpflichtig sind.
Höchstersatzleistung und Selbstbeteiligung:
- Die Höchstersatzleistung je Versicherungsfall beträgt 10.000 EUR.
- Der Versicherungsnehmer hat von derartigen Schäden 150 EUR selbst zu tragen.
In der Neodigital Privat-Haftpflichtversicherung gilt auch:
In der Neodigital Privat-Haftpflicht ist die gesetzliche Haftpflicht versicherter Personen bei der Teilnahme an einem Betriebspraktikum, am fachpraktischen Unterricht (z. B. an Fach-, Gesamt- und Hochschulen oder einer Universität) oder Ferienjobs auch für die Beschädigung von Lehrgeräten oder Maschinen versichert, soweit nicht Versicherungsschutz aus einem anderen Vertrag erlangt werden kann.
Was bedeutet das konkret?
Wer im Rahmen eines Praktikums, Ferienjobs oder fachpraktischen Unterrichts etwas beschädigt, das die Schule, Hochschule oder der Betrieb zur Verfügung gestellt hat – etwa Lehrgeräte, Maschinen oder auch Laptops und Tablets –, kann über den Versicherungsschutz abgesichert sein. Ebenso können Sachschäden an Kollegen oder am Arbeitgeber sowie an dienstlich überlassenen Arbeitsmitteln berücksichtigt sein. Für solche Schäden gilt ein festgelegter Höchstbetrag, und ein Teil ist selbst zu tragen. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Sind Schäden an einem im Praktikum bereitgestellten Laptop versichert?
Ja. Versichert sind auch Schäden an von der Ausbildungsstätte oder dem Betrieb zur Verfügung gestellten Laptops, Tablets und ähnlichen Geräten, soweit anderweitig kein Versicherungsschutz besteht.
Welche Schäden sind ausgeschlossen?
Nicht versichert sind Ansprüche wegen Abnutzung, Verschleiß und Abhandenkommen.
Wie hoch ist die Höchstersatzleistung und die Selbstbeteiligung?
Die Höchstersatzleistung je Versicherungsfall beträgt 10.000 EUR. Der Versicherungsnehmer hat von derartigen Schäden 150 EUR selbst zu tragen.
Gilt der Schutz auch für dienstliche Arbeitsmittel im Homeoffice?
Ja. Mitversichert sind Sachschäden an zur Verfügung gestellten Arbeitsmitteln wie Laptops und Tablets, wenn die Beschädigung unmittelbar während der beruflichen Tätigkeit entstanden ist – zum Beispiel bei der Nutzung im Homeoffice oder beim direkten Transport zwischen Arbeitsstätte und Wohnung.
Werden Schäden auch ohne Haftung ersetzt?
Auf Wunsch des Versicherungsnehmers werden Schäden auch dann ersetzt, wenn keine Haftung besteht, weil der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person nach den Grundsätzen der Arbeitnehmerhaftung nicht ersatzpflichtig sind.