Die Neodigital Versicherung erstreckt den Schutz der Privaten Haftpflichtversicherung auch auf Erhöhungen oder Erweiterungen des versicherten Risikos sowie auf Erhöhungen durch neue oder geänderte Rechtsvorschriften. Erfahren Sie, welche Ausnahmen gelten und welches Kündigungsrecht mit welcher Frist der Versicherer bei einer Risikoerhöhung hat.
In der Privaten Haftpflichtversicherung der Neodigital Versicherung ist ebenfalls die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers versichert:
- aus Erhöhungen oder Erweiterungen des versicherten Risikos.
Dies gilt nicht:
- a) für Risiken aus dem Halten oder Gebrauch von versicherungspflichtigen Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen sowie
- b) für sonstige Risiken, die der Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen.
- c) für Risiken im Zusammenhang mit Geothermie-Anlagen, die mittels Bohrung errichtet werden oder wurden.
- aus Erhöhungen des versicherten Risikos durch Änderung bestehender oder Erlass neuer Rechtsvorschriften.
In diesen Fällen ist der Versicherer berechtigt, das Versicherungsverhältnis unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zu kündigen.
Das Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats von dem Zeitpunkt an ausgeübt wird, in welchem der Versicherer von der Erhöhung Kenntnis erlangt hat.
Was bedeutet das konkret?
Vergrößert oder verändert sich das versicherte Risiko – etwa durch Erweiterungen oder durch neue beziehungsweise geänderte gesetzliche Vorschriften – bleibt Ihre gesetzliche Haftpflicht grundsätzlich mitversichert. Für bestimmte Bereiche gilt das jedoch nicht, und der Versicherer kann in solchen Fällen den Vertrag innerhalb einer festgelegten Frist kündigen.
Häufige Fragen
Sind Erhöhungen oder Erweiterungen des versicherten Risikos mitversichert?
Ja, in der Privaten Haftpflichtversicherung der Neodigital Versicherung ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers auch aus Erhöhungen oder Erweiterungen des versicherten Risikos versichert.
Welche Risiken sind von diesem Schutz ausgenommen?
Ausgenommen sind Risiken aus dem Halten oder Gebrauch von versicherungspflichtigen Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen, sonstige Risiken, die der Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen, sowie Risiken im Zusammenhang mit Geothermie-Anlagen, die mittels Bohrung errichtet werden oder wurden.
Gilt der Schutz auch bei geänderten oder neuen Rechtsvorschriften?
Ja, versichert ist auch die gesetzliche Haftpflicht aus Erhöhungen des versicherten Risikos durch Änderung bestehender oder Erlass neuer Rechtsvorschriften.
Welches Kündigungsrecht hat der Versicherer bei einer Risikoerhöhung?
Der Versicherer ist berechtigt, das Versicherungsverhältnis unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zu kündigen. Das Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats von dem Zeitpunkt an ausgeübt wird, in welchem der Versicherer von der Erhöhung Kenntnis erlangt hat.