Die Private Haftpflichtversicherung der Neodigital Versicherung schützt beim Gebrauch von ferngelenkten Land- und Wasser-Modellfahrzeugen: Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden, die durch solche Modellfahrzeuge verursacht werden.
Beim Gebrauch von Modellfahrzeugen gilt:
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden, die verursacht werden durch den Gebrauch von ferngelenkten Land- und Wasser-Modellfahrzeugen.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie ein ferngelenktes Land- oder Wasser-Modellfahrzeug nutzen und dabei einer anderen Person oder deren Sachen ein Schaden entsteht, springt der Schutz Ihrer Privaten Haftpflichtversicherung ein. Abgesichert ist dabei Ihre gesetzliche Haftpflicht als Versicherungsnehmer. Dies ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Sind Modellfahrzeuge in der Privaten Haftpflichtversicherung mitversichert?
Ja. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden, die durch den Gebrauch von ferngelenkten Land- und Wasser-Modellfahrzeugen verursacht werden.
Welche Arten von Modellfahrzeugen sind erfasst?
Erfasst sind ferngelenkte Land- und Wasser-Modellfahrzeuge.
Wessen Haftpflicht ist beim Gebrauch von Modellfahrzeugen versichert?
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers.
Sind auch andere Modellfahrzeuge als Land- und Wasserfahrzeuge abgedeckt?
Der vorliegende Inhalt nennt ausdrücklich ferngelenkte Land- und Wasser-Modellfahrzeuge. Ob darüber hinaus weitere Modellfahrzeuge abgedeckt sind, hängt vom konkreten Tarif/Bedingungswerk ab.