In der Privaten Haftpflichtversicherung der Neodigital Versicherung ist die gesetzliche Haftpflicht für den Gebrauch bestimmter Wasserfahrzeuge abgesichert – von Paddel-, Ruder- und Schlauchbooten über Kajaks und Kanus bis hin zu Windsurfbrettern, fremden Jet-Ski und Segelbooten bis 15 m² Segelfläche. Erfahren Sie, welche eigenen und fremden Boote mitversichert sind und welche Voraussetzungen dabei gelten.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden, die verursacht werden durch den Gebrauch ausschließlich von folgenden Wasserfahrzeugen:
- eigene und fremde Wasserfahrzeuge ohne Segel, Motoren (auch ohne Hilfs- oder Außenbordmotoren) oder Treibsätze, z.B. Schlauch-, Paddel-, Ruderboote, Kajaks, Kanus, Kanadier;
- fremde Segelboote ohne Motor (auch ohne Hilfs- oder Außenbordmotoren) oder Treibsätze;
- eigene und fremde Windsurfbretter;
- fremde Wassersportfahrzeuge mit Motoren (auch Jet-Ski), soweit
- diese nur gelegentlich gebraucht werden und
- für das Führen keine behördliche Erlaubnis erforderlich ist;
- eigene Segelboote ohne Motor (auch ohne Hilfs- oder Außenbordmotoren) oder Treibsätze mit einer Segelfläche bis maximal 15 qm.
Versichert ist darüber hinaus die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden, die durch den Gebrauch von Wasserfahrzeugen verursacht werden, soweit der Versicherungsnehmer nicht als deren Eigentümer, Besitzer, Halter oder Führer in Anspruch genommen wird.
In der Neodigital Privat-Haftpflichtversicherung gilt auch:
Gebrauch von Segelbooten
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden durch den Gebrauch
- fremder Segelboote mit Motor und
- eigener Segelboote mit einer tatsächlichen Gesamtsegelfläche bis 15 m² auch mit Hilfs- oder Außenbordmotoren, soweit für das Führen keine behördliche Erlaubnis erforderlich ist.
Gebrauch von Surf-/Windsurfbrettern
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden durch den Gebrauch eigener und fremder Surf-/Windsurfbretter.
Was bedeutet das konkret?
Die Private Haftpflichtversicherung springt ein, wenn Sie mit bestimmten Booten oder Brettern anderen einen Schaden zufügen. Abgedeckt sind vor allem muskelbetriebene Wasserfahrzeuge wie Paddel-, Ruder- oder Schlauchboote, Kajaks und Kanus – egal ob eigen oder fremd. Bei Windsurfbrettern besteht Schutz sowohl für eigene als auch fremde Bretter. Für Motorboote und Jet-Ski gilt der Schutz nur bei fremden Fahrzeugen und unter bestimmten Voraussetzungen. Segelboote sind je nach Eigentum, Segelfläche und Motorisierung in unterschiedlichem Umfang eingeschlossen.
Häufige Fragen
Sind Paddel- und Ruderboote mitversichert?
Ja. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht für eigene und fremde Wasserfahrzeuge ohne Segel, Motoren oder Treibsätze, zum Beispiel Schlauch-, Paddel- und Ruderboote, Kajaks, Kanus und Kanadier.
Ist der Gebrauch eines Jet-Ski abgesichert?
Fremde Wassersportfahrzeuge mit Motoren (auch Jet-Ski) sind versichert, soweit diese nur gelegentlich gebraucht werden und für das Führen keine behördliche Erlaubnis erforderlich ist.
Wie sind eigene Segelboote versichert?
Eigene Segelboote ohne Motor sind mit einer Segelfläche bis maximal 15 qm versichert. Zusätzlich gilt der Schutz für eigene Segelboote mit einer tatsächlichen Gesamtsegelfläche bis 15 m² auch mit Hilfs- oder Außenbordmotoren, soweit für das Führen keine behördliche Erlaubnis erforderlich ist.
Sind Windsurfbretter eingeschlossen?
Ja. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden durch den Gebrauch eigener und fremder Surf-/Windsurfbretter.
Bin ich versichert, wenn ich ein fremdes Boot nur nutze?
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden durch den Gebrauch von Wasserfahrzeugen, soweit Sie nicht als deren Eigentümer, Besitzer, Halter oder Führer in Anspruch genommen werden.