Mit der Privathaftpflichtversicherung der Neodigital Versicherung sind Miet- und Pachtsachschäden abgesichert – etwa an gemieteten Wohnräumen, Balkonen oder an beweglichen Sachen in Hotelzimmern und Ferienwohnungen. Der Beitrag zeigt, was genau versichert ist, welche Schäden ausgeschlossen bleiben und bis zu welcher Höchstersatzleistung Schutz besteht.
Miet-/Pachtsachschäden sind Schäden an fremden, vom Versicherungsnehmer oder von seinen Bevollmächtigten oder Beauftragten gemieteten oder gepachteten Sachen und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Miet-/Pachtsachschäden ausschließlich:
- a) an Wohnräumen und sonstigen zu privaten Zwecken gemieteten Räumen in Gebäuden inklusive Balkone, Loggien und Terrassen.
- b) an beweglichen Sachen in Hotelzimmern, Ferienwohnungen, Ferienhäusern, Pensionen, Schlafwagenabteilen und Schiffskabinen.
- c) aus der Beschädigung von gemieteten, geliehenen, gepachteten oder geleasten Grundstücken und Gebäuden und alle sich daraus ergebenen Vermögensschäden.
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen:
- Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Beanspruchung,
- Schäden an Elektro- und Gasgeräten und allen sich daraus ergebenden Vermögensschäden, die zu den unter a) und c) genannten Immobilien gehören. Der Ausschluss gilt nicht, sofern diese Schäden durch Brand, Explosion, Leitungswasser oder Abwasser entstanden sind.
- Glasschäden, soweit sich der Versicherungsnehmer als Mieter hiergegen durch eine Glasversicherung besonders versichern kann.
- Schäden infolge von Schimmelbildung.
Beschädigung oder Abhandenkommen von gemieteten, geliehenen, gepachteten und unentgeltlich überlassenen beweglichen Sachen:
1. Eingeschlossen ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus der Beschädigung, der Vernichtung oder dem Verlust von fremden Sachen, auch wenn diese zu privaten Zwecken gemietet, gepachtet, geliehen wurden oder Gegenstand eines besonderen Verwahrungsvertrages sind.
Darunter fallen auch Schäden an Einrichtungsgegenständen (z. B. Mobiliar, Heimtextilien, Geschirr) in gemieteten Ferienwohnungen, -häusern, Hotelzimmern und Schiffskabinen.
2. Ausgeschlossen bleiben:
- a) Schäden an Sachen, die dem Beruf oder Gewerbe der versicherten Personen dienen;
- b) Schäden durch Abnutzung, Verschleiß und übermäßige Beanspruchung;
- c) Schäden an Schmuck- und Wertsachen, auch Verlust von Geld, Urkunden und Wertpapieren;
- d) Vermögensfolgeschäden;
- e) Schäden an Land-, Luft- und Wasserfahrzeugen;
- f) Sachen, die durch verbotene Eigenmacht erlangt werden.
3. Die Höchstersatzleistung je Schadenereignis ist begrenzt auf 30.000,– EUR und beträgt das Doppelte dieser Summe für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie an gemieteten oder gepachteten Räumen oder Sachen etwas beschädigen, kann die Privathaftpflichtversicherung dafür aufkommen. Das gilt zum Beispiel für Ihre Mietwohnung samt Balkon oder für die Einrichtung einer Ferienwohnung. Bestimmte Schäden – etwa durch normale Abnutzung, an Wertsachen oder an Fahrzeugen – sind jedoch nicht abgedeckt. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind die oben genannten Angaben.
Häufige Fragen
Welche Miet- und Pachtsachschäden sind versichert?
Versichert sind Schäden an zu privaten Zwecken gemieteten Wohnräumen inklusive Balkone, Loggien und Terrassen, an beweglichen Sachen in Hotelzimmern, Ferienwohnungen, Ferienhäusern, Pensionen, Schlafwagenabteilen und Schiffskabinen sowie an gemieteten, geliehenen, gepachteten oder geleasten Grundstücken und Gebäuden samt der sich daraus ergebenden Vermögensschäden.
Welche Schäden sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen?
Ausgeschlossen sind unter anderem Schäden durch Abnutzung, Verschleiß und übermäßige Beanspruchung, Schimmelbildung, bestimmte Glasschäden sowie Schäden an Elektro- und Gasgeräten. Der Ausschluss für Elektro- und Gasgeräte gilt jedoch nicht, wenn die Schäden durch Brand, Explosion, Leitungswasser oder Abwasser entstanden sind.
Sind auch beschädigte oder abhandengekommene geliehene Sachen versichert?
Ja. Eingeschlossen ist die gesetzliche Haftpflicht aus der Beschädigung, Vernichtung oder dem Verlust fremder Sachen, auch wenn diese zu privaten Zwecken gemietet, gepachtet, geliehen wurden oder Gegenstand eines besonderen Verwahrungsvertrages sind. Dazu zählen auch Einrichtungsgegenstände wie Mobiliar, Heimtextilien oder Geschirr in gemieteten Ferienwohnungen, -häusern, Hotelzimmern und Schiffskabinen.
Wie hoch ist die Höchstersatzleistung?
Die Höchstersatzleistung je Schadenereignis ist auf 30.000,– EUR begrenzt und beträgt das Doppelte dieser Summe für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres.
Sind Schmuck- und Wertsachen mitversichert?
Nein. Schäden an Schmuck- und Wertsachen sowie der Verlust von Geld, Urkunden und Wertpapieren bleiben ausgeschlossen.