In der Privaten Haftpflichtversicherung der Neodigital Versicherung können beide Vertragsparteien den Vertrag nach einem Versicherungsfall kündigen – etwa nach einer Schadensersatzzahlung, einer zu Unrecht abgelehnten Freistellung oder der Zustellung einer Klage. Erfahren Sie, welche Fristen und Formvorgaben gelten und wie Teilkündigung sowie tägliches Kündigungsrecht funktionieren.
Kündigungsrecht
Der Versicherungsvertrag kann gekündigt werden, wenn:
- a) vom Versicherer eine Schadensersatzzahlung oder eine Zahlung von Sanierungskosten von Umweltschäden geleistet wurde, oder
- b) der Versicherer den Anspruch des Versicherungsnehmers auf Freistellung zu Unrecht abgelehnt hat, oder
- c) dem Versicherungsnehmer eine Klage über einen versicherten Anspruch gerichtlich zugestellt wird.
Die Kündigung muss dem Vertragspartner in Textform (z.B. E-Mail, Telefax oder Brief) spätestens einen Monat nach der Zahlung, der Ablehnung oder der Zustellung der Klage zugegangen sein.
Kündigung durch Versicherungsnehmer
Kündigt der Versicherungsnehmer, wird seine Kündigung mit ihrem Zugang beim Versicherer wirksam.
Der Versicherungsnehmer kann jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Ende der laufenden Versicherungsperiode, wirksam wird.
Kündigung durch Versicherer
Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Versicherungsnehmer wirksam.
In der Neodigital Privat-Haftpflichtversicherung gilt auch das Teilkündigungsrecht.
In der Neodigital Privat-Haftpflicht haben beide Parteien das Recht, einzelne beitragspflichtige Bausteine oder Risiken gemäß Versicherungsschein aus dem Vertrag zu kündigen, ohne dass der Gesamtvertrag beendet wird.
Bei Teilkündigung durch den Versicherungsnehmer kann er bestimmen, ob die Teilkündigung sofort oder zu einem anderen von ihm bestimmten Zeitpunkt erfolgen soll. Bei Teilkündigung durch den Versicherer kann dies nur nach den Bestimmungen von Punkt "Kündigungsrecht" und Punkt "Kündigung durch Versicherungsnehmer" erfolgen.
Wird eine Teilkündigung ausgesprochen, hat der andere Vertragspartner das Recht, den Gesamtvertrag zu kündigen. Die Kündigung des Gesamtvertrages muss spätestens einen Monat nach Zugang der Teilkündigung dem jeweiligen Vertragspartner zugegangen sein. Der Gesamtvertrag endet dann zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Teilkündigung.
In der Neodigital Privat-Haftpflicht gilt auch tägliches Kündigungsrecht:
Der Vertrag kann vom Versicherungsnehmer jederzeit mit Wirkung ab Zugang der Erklärung beim Versicherer oder zu einem von ihm gewünschten späteren Zeitpunkt – auch vor dem vereinbarten Ablauftermin – gekündigt werden.
Was bedeutet das konkret?
Nach einem Schadenfall dürfen sowohl Sie als auch die Neodigital Versicherung den Haftpflichtvertrag beenden. Dieses Kündigungsrecht besteht, wenn der Versicherer gezahlt hat, eine Freistellung zu Unrecht abgelehnt hat oder Ihnen eine Klage zugestellt wurde. Zusätzlich können Sie einzelne Bausteine gezielt kündigen (Teilkündigung), ohne den ganzen Vertrag zu beenden, und den Vertrag dank des täglichen Kündigungsrechts jederzeit beenden. Diese Erläuterung dient nur als Lesehilfe; maßgeblich sind die genannten Regelungen.
Häufige Fragen
Wann kann ich meinen Vertrag nach einem Versicherungsfall kündigen?
Der Vertrag kann gekündigt werden, wenn der Versicherer eine Schadensersatzzahlung oder Sanierungskosten von Umweltschäden geleistet hat, den Anspruch auf Freistellung zu Unrecht abgelehnt hat oder Ihnen eine Klage über einen versicherten Anspruch gerichtlich zugestellt wird.
Welche Frist gilt für die Kündigung?
Die Kündigung muss dem Vertragspartner in Textform (z.B. E-Mail, Telefax oder Brief) spätestens einen Monat nach der Zahlung, der Ablehnung oder der Zustellung der Klage zugegangen sein.
Wann wird meine Kündigung als Versicherungsnehmer wirksam?
Ihre Kündigung wird mit ihrem Zugang beim Versicherer wirksam. Sie können jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt wirksam wird, spätestens jedoch zum Ende der laufenden Versicherungsperiode.
Was ist das Teilkündigungsrecht?
Beide Parteien haben das Recht, einzelne beitragspflichtige Bausteine oder Risiken gemäß Versicherungsschein aus dem Vertrag zu kündigen, ohne dass der Gesamtvertrag beendet wird. Der andere Vertragspartner kann daraufhin den Gesamtvertrag kündigen, wobei diese Kündigung spätestens einen Monat nach Zugang der Teilkündigung zugegangen sein muss.
Kann ich den Vertrag jederzeit kündigen?
Ja. Durch das tägliche Kündigungsrecht kann der Vertrag vom Versicherungsnehmer jederzeit mit Wirkung ab Zugang der Erklärung beim Versicherer oder zu einem gewünschten späteren Zeitpunkt gekündigt werden – auch vor dem vereinbarten Ablauftermin.