Mit der Privaten Haftpflichtversicherung der Neodigital Versicherung ist die gesetzliche Haftpflicht bei Abwässer- und Allmählichkeitsschäden abgesichert – von Schäden durch häusliche Abwässer über den Rückstau des Straßenkanals bis hin zu Schäden aus dem Betrieb einer privat genutzten Abwassergrube oder Kleinkläranlage. Auch Schäden durch allmähliche Einwirkung von Temperatur, Gasen, Dämpfen, Feuchtigkeit und Niederschlägen sind eingeschlossen.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden:
- a) durch Abwässer – auch aus dem Rückstau des Straßenkanals. Bei Sachschäden gilt dies ausschließlich für Schäden durch häusliche Abwässer.
- b) aus dem Betrieb einer privat genutzten Abwassergrube oder Kleinkläranlage ausschließlich für die eigenen häuslichen Abwässer inklusive der Einleitung in ein Gewässer.
- c) die entstehen durch allmähliche Einwirkung der Temperatur, von Gasen, Dämpfen, Feuchtigkeit und von Niederschlägen (Rauch, Ruß, Staub und dergleichen).
In der Neodigital Privat-Haftpflichtversicherung gilt bei Allmählichkeitsschäden, auch:
Eingeschlossen sind Haftpflichtansprüche aus einem Sachschaden, der entsteht durch allmähliche Einwirkung der Temperatur, von Gasen, Dämpfen oder Feuchtigkeit und von Niederschlägen (Rauch, Ruß, Staub und dgl.).
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie durch Abwässer oder durch nach und nach einwirkende Einflüsse wie Feuchtigkeit, Temperatur, Gase, Dämpfe oder Niederschläge einen Schaden bei anderen verursachen, greift der Versicherungsschutz. Auch der Betrieb einer eigenen Abwassergrube oder Kleinkläranlage für die häuslichen Abwässer ist dabei mit abgedeckt. So sind Sie gegen die entsprechenden gesetzlichen Haftpflichtansprüche abgesichert.
Häufige Fragen
Sind Schäden durch den Rückstau des Straßenkanals versichert?
Ja, versichert sind Schäden durch Abwässer – auch aus dem Rückstau des Straßenkanals. Bei Sachschäden gilt dies ausschließlich für Schäden durch häusliche Abwässer.
Ist der Betrieb einer eigenen Abwassergrube oder Kleinkläranlage abgedeckt?
Ja, versichert ist die Haftpflicht aus dem Betrieb einer privat genutzten Abwassergrube oder Kleinkläranlage ausschließlich für die eigenen häuslichen Abwässer inklusive der Einleitung in ein Gewässer.
Was zählt zu den Allmählichkeitsschäden?
Dazu zählen Schäden, die durch allmähliche Einwirkung der Temperatur, von Gasen, Dämpfen oder Feuchtigkeit und von Niederschlägen (Rauch, Ruß, Staub und dergleichen) entstehen.
Sind Haftpflichtansprüche aus einem Allmählichkeits-Sachschaden eingeschlossen?
Ja, eingeschlossen sind Haftpflichtansprüche aus einem Sachschaden, der durch allmähliche Einwirkung der Temperatur, von Gasen, Dämpfen oder Feuchtigkeit und von Niederschlägen (Rauch, Ruß, Staub und dgl.) entsteht.