Die Neodigital Unfallversicherung zahlt eine monatliche Unfallrente, wenn nach einem Unfall ein Invaliditätsgrad von mindestens 50 % besteht. Die Rente wird rückwirkend ab dem Monat des Unfalls und danach monatlich im Voraus in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme geleistet – und sie endet, wenn die versicherte Person stirbt oder der Invaliditätsgrad unter 50 % sinkt.
Voraussetzungen für die Leistung
Der unfallbedingte Invaliditätsgrad muss mindestens 50 % betragen.
Für die Voraussetzungen und die Bemessung der Invalidität gelten die entsprechenden Regelungen zur Invaliditätsleistung.
Verstirbt die versicherte Person vor der Bemessung der Invalidität, gilt die hierfür vorgesehene Regelung.
Art und Höhe der Leistung
Wir zahlen die Unfallrente monatlich in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.
Beginn und Dauer der Leistung
Wir zahlen die Unfallrente:
- rückwirkend ab Beginn des Monats, in dem sich der Unfall ereignet hat, und danach
- monatlich im Voraus.
Wir zahlen die Unfallrente bis zum Ende des Monats, in dem:
- die versicherte Person stirbt oder
- wir Ihnen mitteilen, dass aufgrund einer Neubemessung der unfallbedingte Invaliditätsgrad unter 50 % gesunken ist.
Wir sind berechtigt, zur Prüfung der Voraussetzungen für den Rentenbezug Lebensbescheinigungen anzufordern. Wenn Sie uns die Bescheinigung nicht unverzüglich zusenden, ruht die Rentenzahlung ab der nächsten Fälligkeit.
Was bedeutet das konkret?
Eine monatliche Unfallrente wird gezahlt, wenn nach einem Unfall ein Invaliditätsgrad von mindestens 50 % vorliegt. Die Höhe entspricht der vereinbarten Versicherungssumme, gezahlt wird rückwirkend ab dem Unfallmonat und danach jeweils im Voraus. Die Rente endet mit dem Tod der versicherten Person oder wenn der Invaliditätsgrad bei einer Neubemessung unter 50 % fällt. Der Versicherer darf Lebensbescheinigungen verlangen; werden sie nicht unverzüglich eingereicht, ruht die Zahlung.
Häufige Fragen
Ab welchem Invaliditätsgrad gibt es die Unfallrente?
Die Unfallrente wird gezahlt, wenn der unfallbedingte Invaliditätsgrad mindestens 50 % beträgt.
Wie hoch ist die Unfallrente und wann wird sie ausgezahlt?
Sie wird monatlich in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme gezahlt – rückwirkend ab Beginn des Monats, in dem sich der Unfall ereignet hat, und danach jeweils monatlich im Voraus.
Wann endet die Zahlung der Unfallrente?
Die Rente wird bis zum Ende des Monats gezahlt, in dem die versicherte Person stirbt oder in dem der Versicherer mitteilt, dass der Invaliditätsgrad nach einer Neubemessung unter 50 % gesunken ist.
Was passiert, wenn eine angeforderte Lebensbescheinigung nicht eingereicht wird?
Der Versicherer darf zur Prüfung des Rentenbezugs Lebensbescheinigungen anfordern. Wird die Bescheinigung nicht unverzüglich zugesendet, ruht die Rentenzahlung ab der nächsten Fälligkeit.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung NEO-S 2025