Wer aus dem Unfallversicherungsvertrag der Neodigital klagen möchte, findet hier die Antwort auf die Frage nach dem zuständigen Gericht: Klagen des Versicherungsnehmers gegen den Versicherer können am Unternehmenssitz beziehungsweise der zuständigen Niederlassung oder am eigenen Wohnort erhoben werden, während für Klagen gegen den Versicherungsnehmer allein dessen Wohnort maßgeblich ist.
Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen uns sind folgende Gerichte zuständig:
- das Gericht am Sitz unseres Unternehmens oder unserer Niederlassung, die für Ihren Vertrag zuständig ist.
- das Gericht Ihres Wohnorts oder, wenn Sie keinen festen Wohnsitz haben, am Ort Ihres gewöhnlichen Aufenthalts.
Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen Sie ist das Gericht Ihres Wohnorts zuständig. Haben Sie keinen festen Wohnsitz, ist das Gericht Ihres gewöhnlichen Aufenthalts zuständig.
Was bedeutet das konkret?
Der Abschnitt legt fest, welches Gericht bei Streitigkeiten aus dem Versicherungsvertrag angerufen werden kann. Wenn der Versicherungsnehmer gegen den Versicherer klagt, hat er die Wahl zwischen dem Gericht am Unternehmenssitz beziehungsweise der zuständigen Niederlassung und dem Gericht an seinem Wohnort. Klagt umgekehrt der Versicherer gegen den Versicherungsnehmer, ist das Gericht am Wohnort des Versicherungsnehmers zuständig. Besteht kein fester Wohnsitz, gilt jeweils der Ort des gewöhnlichen Aufenthalts.
Häufige Fragen
Wo kann ich als Versicherungsnehmer gegen den Versicherer klagen?
Sie können entweder am Gericht des Sitzes des Unternehmens beziehungsweise der für Ihren Vertrag zuständigen Niederlassung klagen oder am Gericht Ihres Wohnorts. Ohne festen Wohnsitz ist der Ort Ihres gewöhnlichen Aufenthalts maßgeblich.
Welches Gericht ist zuständig, wenn der Versicherer gegen mich klagt?
In diesem Fall ist das Gericht Ihres Wohnorts zuständig. Haben Sie keinen festen Wohnsitz, ist das Gericht Ihres gewöhnlichen Aufenthalts zuständig.
Was gilt, wenn ich keinen festen Wohnsitz habe?
Dann tritt an die Stelle des Wohnorts der Ort Ihres gewöhnlichen Aufenthalts – sowohl bei Klagen gegen den Versicherer als auch bei Klagen gegen Sie.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung NEO-S 2025