Bei der Unfallversicherung der Neodigital muss der erste Beitrag unverzüglich nach Ablauf von 14 Tagen ab Erhalt des Versicherungsscheins gezahlt werden. Zahlen Sie später, beginnt der Versicherungsschutz erst ab diesem späteren Zeitpunkt – vorausgesetzt, es gab einen entsprechenden Hinweis. Bei nicht rechtzeitiger Zahlung ist zudem ein Rücktritt vom Vertrag möglich.
Fälligkeit der Zahlung
Sobald Sie den Versicherungsschein von uns erhalten, müssen Sie den ersten Beitrag unverzüglich nach Ablauf von 14 Tagen bezahlen.
Späterer Beginn des Versicherungsschutzes
Zahlen Sie den ersten Beitrag zu einem späteren Zeitpunkt, beginnt der Versicherungsschutz erst ab diesem späteren Zeitpunkt. Diese Folge tritt nur ein, wenn wir Sie darauf aufmerksam gemacht haben – entweder durch eine gesonderte Mitteilung in Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein.
Weisen Sie uns nach, dass Sie die verspätete Zahlung nicht verschuldet haben, beginnt der Versicherungsschutz zum vereinbarten Zeitpunkt.
Rücktritt
Zahlen Sie den ersten Beitrag nicht rechtzeitig, können wir vom Vertrag zurücktreten, solange der Beitrag nicht bezahlt ist. Ein Rücktritt ist nicht möglich, wenn Sie nachweisen, dass Sie die verspätete Zahlung nicht verschuldet haben.
Was bedeutet das konkret?
Den ersten Beitrag müssen Sie unverzüglich zahlen, sobald 14 Tage nach Erhalt des Versicherungsscheins abgelaufen sind. Zahlen Sie erst später, verschiebt sich auch der Beginn des Versicherungsschutzes auf diesen späteren Zeitpunkt, sofern Sie darauf hingewiesen wurden. Können Sie belegen, dass Sie die Verspätung nicht verschuldet haben, gilt der vereinbarte Zeitpunkt. Bei nicht rechtzeitiger Zahlung kann der Versicherer außerdem vom Vertrag zurücktreten.
Häufige Fragen
Bis wann muss ich den ersten Beitrag zahlen?
Den ersten Beitrag müssen Sie unverzüglich nach Ablauf von 14 Tagen bezahlen, nachdem Sie den Versicherungsschein erhalten haben.
Was passiert mit dem Versicherungsschutz, wenn ich den ersten Beitrag zu spät zahle?
Dann beginnt der Versicherungsschutz erst ab dem späteren Zahlungszeitpunkt – allerdings nur, wenn der Versicherer Sie darauf per Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein aufmerksam gemacht hat. Weisen Sie nach, dass Sie die Verspätung nicht verschuldet haben, beginnt der Schutz zum vereinbarten Zeitpunkt.
Kann der Versicherer bei verspäteter Zahlung des ersten Beitrags vom Vertrag zurücktreten?
Ja, solange der erste Beitrag nicht bezahlt ist, kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten. Ein Rücktritt ist jedoch ausgeschlossen, wenn Sie nachweisen, dass Sie die verspätete Zahlung nicht verschuldet haben.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung NEO-S 2025