Wer sich nach einem Unfall einer kosmetischen Operation unterzieht, kann bei der Unfallversicherung von Neodigital eine Kostenerstattung erhalten, wenn die Beeinträchtigung des äußeren Erscheinungsbilds unfallbedingt ist. Erstattet werden Arzthonorare, Operations-, Krankenhaus- sowie Zahnbehandlungs- und Zahnersatzkosten bis zur vereinbarten Versicherungssumme – vorausgesetzt, ein Arzt führt den Eingriff nach Abschluss der Heilbehandlung und innerhalb bestimmter Fristen durch.
Voraussetzungen für die Leistung
Die versicherte Person hat sich einer kosmetischen Operation unterzogen, um eine unfallbedingte Beeinträchtigung des äußeren Erscheinungsbilds zu beheben.
Soweit Zähne betroffen sind, gehören nur Schneide- und Eckzähne zum äußeren Erscheinungsbild.
Die kosmetische Operation erfolgt
- durch einen Arzt,
- nach Abschluss der Heilbehandlung und
- bei Erwachsenen innerhalb von drei Jahren nach dem Unfall, bei Minderjährigen vor Vollendung des 21. Lebensjahres.
Voraussetzung ist auch, dass ein Dritter (z. B. Krankenkasse, Haftpflichtversicherer) nicht zu einer Kostenerstattung verpflichtet ist oder seine Leistungspflicht bestreitet.
Art und Höhe der Leistung
Wir erstatten nachgewiesene und nicht von Dritten übernommene
- Arzthonorare und sonstige Operationskosten,
- notwendige Kosten für Unterbringung und Verpflegung in einem Krankenhaus,
- Zahnbehandlungs- und Zahnersatzkosten
insgesamt bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.
Was bedeutet das konkret?
Nach einem Unfall kann eine kosmetische Operation erstattet werden, wenn sie eine unfallbedingte Beeinträchtigung des äußeren Erscheinungsbilds beheben soll. Der Eingriff muss von einem Arzt nach Abschluss der Heilbehandlung durchgeführt werden – bei Erwachsenen innerhalb von drei Jahren nach dem Unfall, bei Minderjährigen vor dem 21. Lebensjahr. Voraussetzung ist, dass kein Dritter für die Kosten aufkommt. Erstattet werden Arzt-, Operations-, Krankenhaus- sowie Zahnbehandlungs- und Zahnersatzkosten bis zur vereinbarten Versicherungssumme.
Häufige Fragen
Welche Fristen gelten für eine kosmetische Operation nach dem Unfall?
Bei Erwachsenen muss die Operation innerhalb von drei Jahren nach dem Unfall erfolgen, bei Minderjährigen vor Vollendung des 21. Lebensjahres. Zudem muss sie nach Abschluss der Heilbehandlung und durch einen Arzt durchgeführt werden.
Sind bei Zahnschäden alle Zähne mitversichert?
Nein. Soweit Zähne betroffen sind, zählen nur Schneide- und Eckzähne zum äußeren Erscheinungsbild.
Welche Kosten werden im Rahmen der kosmetischen Operation erstattet?
Erstattet werden nachgewiesene und nicht von Dritten übernommene Arzthonorare und sonstige Operationskosten, notwendige Kosten für Unterbringung und Verpflegung im Krankenhaus sowie Zahnbehandlungs- und Zahnersatzkosten, insgesamt bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.
Wird gezahlt, wenn eine Krankenkasse oder Haftpflichtversicherung die Kosten übernimmt?
Nein. Voraussetzung ist, dass ein Dritter wie eine Krankenkasse oder ein Haftpflichtversicherer nicht zur Kostenerstattung verpflichtet ist oder seine Leistungspflicht bestreitet.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung NEO-S 2025